Rechengrößen

Die Versicherungspflichtgrenze wird zum 1. Januar 2027 außerordentlich erhöht

Angestellte müssen 2027 ein deutlich höheres Einkommen haben, um in die PKV wechseln zu können. Für Privatversicherte steigt die Grenze zum Teil geringer. Sie müssen zudem nicht zwingend in die GKV.
September 2026

Die Versicherungspflichtgrenze soll zum Jahr 2027 auf 84.150 Euro angehoben werden (2026: 77.400 Euro). Damit wird die Versicherungspflichtgrenze um 8,7 Prozent steigen. Dies sieht ein Entwurf der Rechengrößenverordnung aus dem Bundesarbeitsministerium vor. Die Verordnung soll am 7. Oktober 2026 vom Bundeskabinett beschlossen werden, im November muss der Bundesrat noch zustimmen.

Mit dieser außerordentlichen Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze wird es nun drei Versicherungspflichtgrenzen geben:

  • Neue Versicherungspflichtgrenze: 84.150 Euro (2027)
  • Bestandsgrenze für jetzt privatversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 2026: 80.550 Euro (2027; 2026: 77.400 Euro)
  • Versicherungspflichtgrenze langjährig Privatversicherte: 72.900 (2027;2026: 69.750 Euro)

 

Liegt die neue Versicherungspflichtgrenze über Ihrem jährlichen Gesamteinkommen aus abhängiger Beschäftigung, werden Sie zum 1. Januar 2027 versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Was Privatversicherte bei Eintritt der Versicherungspflicht tun können

Wenn Sie versicherungspflichtig werden, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie in die GKV wechseln müssen und alle Ihre erworbenen Anrechte und Vorteile aus Ihrer privaten Krankenversicherung verlieren.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

Werden Sie allein dadurch versicherungspflichtig, dass die Versicherungspflichtgrenze angehoben wird, können Sie sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu müssen Sie bis spätestens Ende März einen Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Die Befreiung ist grundsätzlich unwiderruflich. Das bedeutet: Solange Sie abhängig beschäftigt sind, gilt die Befreiung und Sie sind unabhängig von Ihrem Einkommen weiterhin privat versichert. Nur durch einen anderen Tatbestand, z.B. den Bezug von Arbeitslosengeld, werden Sie erneut versicherungspflichtig in der GKV.

Beispiel:

Ihr Gesamteinkommen liegt 2027 bei 79.500 Euro – und damit über der Versicherungspflichtgrenze von 2026, aber unter der von 2027. Deshalb können Sie sich von der eintretenden Versicherungspflicht befreien lassen.

Wenn Versicherungspflicht in der GKV entsteht, bieten viele private Krankenversicherer die Möglichkeit, vom Vollversicherungstarif in eine Zusatzversicherung zu wechseln. Bei einem Tarifwechsel gibt es keine Risikoprüfung, sofern keine besseren Leistungen als im Ursprungstarif geboten werden. Außerdem werden Ihnen Ihre Alterungsrückstellungen anerkannt, was beitragsmindernde Wirkung hat. Fragen Sie Ihre private Krankenversicherung, ob in Ihrem Tarif solch eine Option besteht.

Wenn Sie damit rechnen, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die PKV zurückkehren zu können, können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine Anwartschaftsversicherung beantragen. Endet Ihre Versicherungspflicht, können Sie ohne Gesundheitsprüfung in Ihren alten Tarif zurückkehren. Wählen Sie eine – etwas teurere – große Anwartschaft, werden in der Zwischenzeit weiterhin Alterungsrückstellungen gebildet. Bei Wiederaufleben Ihres Versicherungsschutzes zahlen Sie dann einen Beitrag, als wären Sie nie anders versichert gewesen.

Was folgt noch mit der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze wird durch die Rechengrößenverordnung des Bundesarbeitsministeriums festgelegt. In dieser Verordnung ist auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung geregelt, die für privat Krankenversicherte in folgenden Punkten von Bedeutung ist:

  • maximaler Arbeitgeberzuschuss
  • Höchstbeitrag im Standardtarif
  • Höchstbeitrag im Basistarif

Der allgemeine Beitragssatz der GKV soll 2027 konstant bei 14,6 Prozent bleiben. Ob der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der GKV 2027 angehoben wird, steht noch nicht endgültig fest. Die Entscheidung darüber dürfte im Oktober fallen. 

Die jeweiligen Werte für 2026 plus weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Artikeln

Bedeutung der Versicherungspflichtgrenze für abhängig beschäftigte GKV-Versicherte

Wenn Sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, sind Sie versicherungspflichtig in der GKV – es sei denn, Ihr Einkommen übersteigt die Versicherungspflichtgrenze. Dann sind Sie versicherungsfrei und können sich privat krankenversichern. Bei erstmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze hängt von den Umständen ab, wann Sie versicherungsfrei werden und sich privat versichern können.

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