Im Krankenhaus

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Über Ihre private Krankheitsvollversicherung haben Sie immer die grundsätzliche Krankenhausbehandlung versichert. Krankenhäuser bieten jedoch zusätzlich sogenannte Wahlleistungen an. Dadurch können Sie beeinflussen, welche Ärztinnen und Ärzte für Ihre Therapie zuständig sind (Chefarztbehandlung). Außerdem können Sie so komfortabler in einem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer unterkommen. Die Private Krankenversicherung bietet hierfür entsprechende (Zusatz-)Tarife.
Neben den Wahlleistungen gibt es in Krankenhäusern weitere, kostenlose Services, die alle Patientinnen und Patienten nutzen können – unabhängig von der Art ihrer Krankenversicherung. Dazu zählt insbesondere der Sozialdienst, der Sie beispielsweise bei der Organisation einer Kurzzeitpflege unterstützt oder bei sozialrechtlichen Fragen berät.