Rechengrößen

Versicherungspflichtgrenze steigt zum 1. Januar 2025 deutlich

Angestellte müssen 2025 ein höheres Einkommen haben, um sich privat versichern zu können bzw. um es zu bleiben. Was aus der Anhebung noch folgt und was Privatversicherte tun können.
November 2024

Die Versicherungspflichtgrenze wird zum Jahr 2025 voraussichtlich auf 73.800 Euro angehoben (2024: 69.300 Euro). Die entsprechende Rechengrößenverordnung wurde am 6. November vom Bundeskabinett beschlossen. Als letzte Instanz muss der Bundesrat zustimmen. Erst dann - voraussichtlich am 22. November 2024 - steht die künftige Versicherungspflichtgrenze definitiv fest. 

Liegt die neue Versicherungspflichtgrenze über Ihrem jährlichen Gesamteinkommen aus abhängiger Beschäftigung, werden Sie zum 1. Januar 2025 versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Versicherungspflichtgrenze für langjährig Privatversicherte

Wenn Sie bereits Ende 2002 als abhängig Beschäftigte aufgrund Ihres Einkommens versicherungsfrei und privat krankenversichert waren, gilt für Sie eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze. Diese ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze und beträgt 2025  66.150 Euro (2024: 62.100 Euro).

Was Privatversicherte bei Eintritt der Versicherungspflicht tun können

Wenn Sie versicherungspflichtig werden, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie in die GKV wechseln müssen und alle Ihre erworbenen Anrechte und Vorteile aus Ihrer privaten Krankenversicherung verlieren.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

Werden Sie allein dadurch versicherungspflichtig, dass die Versicherungspflichtgrenze angehoben wird, können Sie sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu müssen Sie bis spätestens Ende März einen Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Die Befreiung ist grundsätzlich unwiderruflich. Das bedeutet: Solange Sie abhängig beschäftigt sind, gilt die Befreiung und Sie sind unabhängig von Ihrem Einkommen weiterhin privat versichert. Nur durch einen anderen Tatbestand, z.B. den Bezug von Arbeitslosengeld, werden Sie erneut versicherungspflichtig in der GKV.

Beispiel
Ihr Gesamteinkommen liegt 2025 bei 71.000 Euro – und damit über der Versicherungspflichtgrenze von 2024, aber unter der von 2025. Deshalb können Sie sich von der eintretenden Versicherungspflicht befreien lassen.

Wenn Versicherungspflicht in der GKV entsteht, bieten viele private Krankenversicherer die Möglichkeit, vom Vollversicherungstarif in eine Zusatzversicherung zu wechseln. Bei einem Tarifwechsel gibt es keine Risikoprüfung, sofern keine besseren Leistungen als im Ursprungstarif geboten werden. Außerdem werden Ihnen Ihre Alterungsrückstellungen anerkannt, was beitragsmindernde Wirkung hat. Fragen Sie Ihre private Krankenversicherung, ob in Ihrem Tarif solch eine Option besteht.

Wenn Sie damit rechnen, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die PKV zurückkehren zu können, können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine Anwartschaftsversicherung beantragen. Endet Ihre Versicherungspflicht, können Sie ohne Gesundheitsprüfung in Ihren alten Tarif zurückkehren. Wählen Sie eine – etwas teurere – große Anwartschaft, werden in der Zwischenzeit weiterhin Alterungsrückstellungen gebildet. Bei Wiederaufleben Ihres Versicherungsschutzes zahlen Sie dann einen Beitrag, als wären Sie nie anders versichert gewesen.

Versicherungspflichtgrenze gleich Jahresarbeitsentgeltgrenze?

In Gesetzestexten wird der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze verwendet. Allerdings gibt es zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen: die höhere, reguläre Grenze und die niedrigere für langjährig Privatversicherte. Letztere ist zudem mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Bei Verwendung des Begriffs „Versicherungspflichtgrenze“ ist in der Regel die höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze gemeint.

Was folgt noch mit der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze wird durch die Rechengrößenverordnung des Bundesarbeitsministeriums festgelegt. In dieser Verordnung ist auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung geregelt, die für privat Krankenversicherte in folgenden Punkten von Bedeutung ist:

  • maximaler Arbeitgeberzuschusses
  • Höchstbeitrag im Standardtarif
  • Höchstbeitrag im Basistarif
  • die Höchstbeiträge in der Pflegepflichtversicherung

Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Artikeln

Bedeutung der Versicherungspflichtgrenze für abhängig beschäftigte GKV-Versicherte

Wenn Sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, sind Sie versicherungspflichtig in der GKV – es sei denn, Ihr Einkommen übersteigt die Versicherungspflichtgrenze. Dann sind Sie versicherungsfrei und können sich privat krankenversichern. Bei erstmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze hängt von den Umständen ab, wann Sie versicherungsfrei werden und sich privat versichern können.

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