Werden Abnehmspritzen und Abnehmpillen von der PKV erstattet?
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Um Arzneimittel wie Wegovy (Wirkstoff: Semaglutid) sowie Mounjaro (Wirkstoff: Tirzepatid) ist ein regelrechter Hype entstanden. Ursprünglich für den Einsatz in der Diabetesbehandlung entwickelt, haben sie mittlerweile auch eine Zulassung zur begleitenden Gewichtsregulierung. Dadurch können sie für stark übergewichtige, adipöse Menschen der entscheidende Baustein für ein gesünderes Leben mit geringerem Gewicht sein. Als alleiniges Allheilmittel sind sie aber ungeeignet.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für Abnehmspritzen und Abnehmpillen nicht. Der Hintergrund ist: In der GKV sind solche Arzneimittel von der Versorgung ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht (sogenannte Lifestyle-Arzneimittel). Dazu gehören laut dem maßgeblichen Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) unter anderem Arzneimittel zur Regulierung des Körpergewichts. In der PKV werden Abnehmspritzen und auch die neue Abnehmpille differenziert betrachtet. Sie gelten grundsätzlich als erstattungsfähiges Arzneimittel, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann erstattet meine PKV die Kosten für Arzneimittel?
Ist ein Arzneimittel zur Behandlung medizinisch notwendig, dann wird es in der Regel auch erstattet. Dazu müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Erfahren Sie mehr.
Wann können Abnehmspritzen und Abnehmpillen sinnvoll sein?
Wenn Sie unter enormem Übergewicht leiden, so dass eine Adipositas („Fettsucht“) vorliegt, steigt für Sie das Risiko für eine Vielzahl von Erkrankungen. Dazu zählen Diabetes Typ 2, Arthrose, verschiedene Krebserkrankungen (Darm-, Brust- und Speiseröhrenkrebs), aber auch Depression. Bluthochdruck, Herzinfarkte und Schlaganfälle werden durch eine Adipositas ebenfalls wahrscheinlicher.
Diese Risiken können Sie erkennbar verringern, wenn Sie dauerhaft Ihr Gewicht reduzieren. Grundlegende Maßnahmen hierfür sind eine langfristige Ernährungsumstellung und Sport. Erreichen Sie auf diese Weise nicht das Ziel, kann die Anwendung von Abnehmspritzen oder Abnehmpillen das geeignete zusätzliche Mittel sein. Sie sollten mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin Ihre individuelle Situation sowie die Vor- und Nachteile dieser Präparate einschließlich der möglichen Nebenwirkungen besprechen.
Hier einige Hinweise:
- Abnehmspritzen können effektiv dazu beitragen, Gewicht zu reduzieren. Es verringert sich allerdings nicht nur Ihr Körperfett, sondern es geht auch ein Teil der wichtigen Muskelmasse verloren, wie Studien zeigen. Umso wichtiger ist, dass Sie parallel Sport treiben.
- Ohne ausreichend Bewegung und kalorienreduzierte Ernährung steigt das Gewicht nach Absetzen der Abnehmspritzen wieder. Dabei nimmt der Körper vor allem an Fett zu, nicht jedoch an Muskelmasse, die zuvor verlorenging.
- Zu Abnehmpillen gibt es bislang weniger Studien als zu Abnehmspritzen, jedoch dürften sie ähnliche negative Auswirkungen auf die Muskelmasse haben.
- Aktuell gilt als adipös, wer einen Body-Mass-Index (BMI) von mindestens 30 hat. Der BMI zeigt aber nur das Gewicht im Verhältnis zur Körpergröße, nicht den Anteil von Körperfett. Ebenso wenig ist daran erkennbar, wie das Fett im Körper verteilt ist, was wiederum Einfluss auf die Erkrankungsrisiken hat. Vertrauen Sie deshalb auf das Urteil Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin: Er oder sie wird eine bessere Einschätzung als die durch den BMI angezeigte Zahl geben können, ob eine langfristige Arzneimitteltherapie mittels Abnehmspritze bzw. Abnehmpille bei Ihnen ratsam ist.
Umfangreiche Informationen über Adipositas
Die Stiftung Gesundheitswissen klärt gut verständlich und wissenschaftlich fundiert auf: Was ist Adipositas und wodurch wird sie begünstigt? Wie wird Adipositas über den BMI hinaus festgestellt und wie kann sie behandelt werden?
Wer kann Abnehmspritzen und Abnehmpillen verwenden?
Nicht jeder Mensch, der übergewichtig ist und abnehmen möchte, kann auf Abnehmspritzen wie Wegovy, Mounjaro oder Saxenda oder auf Abnehmpillen zugreifen. Zum einen handelt es sich um verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden müssen. Zum anderen sind in den offiziellen Zulassungsbedingungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) Grundvoraussetzungen festgelegt, an die sich die Ärztinnen und Ärzte halten müssen:
1. Abnehmspritzen sowie Abnehmpillen können nur als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und einer verstärkten körperlichen Aktivität verordnet werden. Wichtig ist deshalb ein Gesamtkonzept für die Gewichtsreduktion; es reicht nicht aus, allein Abnehmspritzen anzuwenden oder Abnehmpillen einzunehmen.
2. Die Patientin oder der Patient muss volljährig sein und einen Ausgangs-BMI von
- mindestens 30 kg/m2 (Adipositas) oder
- mindestens 27 kg/m2 (Übergewicht) mit mindestens einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung, z. B. Störungen des Blutzuckerspiegels (Prädiabetes oder Diabetes mellitus Typ 2), krankhafter Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen (z.B. zu hohe Cholesterinwerte), obstruktive Schlafapnoe oder Herz-Kreislauf-Erkrankung haben.
3. Kindern und Jugendlichen können bestimmte Abnehmspritzen wie Wegovy und Saxenda verschrieben werden, wenn sie mindestens 12 Jahre alt sind, gemäß BMI-Wachstumstabelle adipös sind und zudem mindestens 60 kg wiegen.
Unter welchen Bedingungen zahlt die PKV Abnehmspritzen und Abnehmpillen?
Anders als die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die private Krankenversicherung grundsätzlich eine Therapie mit Abnehmspritzen oder Abnehmpillen unter den folgenden Bedingungen:
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen das Arzneimittel verordnet. Dies muss auf Grundlage der Zulassungsbedingungen für das Medikament geschehen.
- Die Therapie muss medizinisch notwendig sein. Das bedeutet: Die Gewichtsreduzierung dient nicht rein kosmetischen Zwecken oder der Verbesserung des Wohlbefindens, und Sie konnten sie nachweisbar bisher nicht durch andere Maßnahmen (Bewegung, Ernährungsanpassung) erreichen.
- Ihre Tarifbedingungen schließen Präparate zur Gewichtsreduzierung nicht von der Kostenerstattung aus.
Grundsätzlich ist es ratsam, dass Sie im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären, ob diese Ihnen die Kosten für eine Behandlung mit Abnehmspritzen oder Abnehmpillen erstattet.