Hilfsmittel

Die private Krankenversicherung zahlt für Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollatoren und Insulinpumpen. Dabei gibt es aber manches zu beachten.
Bei einem Jungen wird mit einem Phoropter die Sehstärke bestimmt

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind Gegenstände, die einen körperlichen Defekt ausgleichen sollen. Sie können so zu einer Genesung beitragen, Beschwerden lindern oder lebenserhaltend notwendig sein.

Hilfsmittel sind fester Bestandteil des privaten Krankenversicherungsschutzes. Benötigen Sie ein Hörgerät oder nach einem Unfall vorübergehend oder dauerhaft z. B. eine Orthese, einen Rollstuhl oder eine Insulinpumpe, erhalten Sie von Ihrer PKV die Kosten ganz oder teilweise erstattet. Allerdings gilt dies nicht automatisch und für jedes Hilfsmittel, das Sie anschaffen.

Unter welchen Voraussetzungen erstattet die PKV die Kosten für ein Hilfsmittel?

Damit Ihre private Krankenversicherung sich an den Kosten eines Hilfsmittels beteiligt oder sie komplett übernimmt, müssen drei Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das konkrete Hilfsmittel ist medizinisch notwendig
    Eine Zweitbrille für besondere Anlässe beispielweise erfüllt diese Bedingung in der Regel nicht. Auch Sonderfunktionen wie die Übertragung von Telefongesprächen aufs Hörgerät sind nicht medizinisch notwendig. Ist eine Anleitung oder ein Training für den richtigen Umgang mit dem Hilfsmittel notwendig, können hierfür jedoch die Kosten von der PKV übernommen werden.
  2. Sie haben für das Hilfsmittel eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung.
    Je nach Tarif kann auch ein Heilpraktiker oder eine Heilpraktikerin das Hilfsmittel verordnen.
  3. Die Erstattung des Hilfsmittels ist in Ihrem Tarif vorgesehen.
    In der privaten Krankenversicherung existiert kein einheitlicher Hilfsmittelkatalog. Vielmehr kommt es auf den jeweiligen Tarif an. Es ist deshalb wichtig, dass Sie wissen, welche Hilfsmittel in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind – und ggf. in welcher Ausführung. Viele Krankenversicherer erstatten allgemein medizinisch notwendige Hilfsmittel. In anderen Tarifen wiederum finden Sie eine abschließende Aufzählung, welche Hilfsmittel erstattet werden.

Besonderheit Gebärdensprachdolmetschen

Um Kommunikationsprobleme während der Behandlung zu vermeiden, sind Menschen mit Hörbehinderung zum Teil auf die Unterstützung von professionellen Gebärdensprachdolmetschern bzw. -dolmetscherinnen angewiesen. Die PKV trägt die Kosten für dieses besondere Hilfsmittel, auch wenn es nicht im Tarif aufgeführt ist. Das gilt für ambulante wie auch stationäre Behandlungen.

Die PKV erstattet die Kosten für Hilfsmittel nur dann, wenn es keinen anderen vorrangigen Leistungsträger gibt. Das ist zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung sein oder bei Pflegebedürftigkeit Ihre private Pflegepflichtversicherung. Für die Pflegepflichtversicherung gilt unabhängig vom Versicherungsunternehmen ein einheitliches Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis.

Woher Sie das Hilfsmittel beziehen, ist grundsätzlich Ihre eigene Entscheidung. Allerdings kann im Tarif vorgesehen sein, dass bei bestimmten Hilfsmitteln nur die Kosten für eine Leihe erstattet werden. Ebenso ist es möglich, dass z. B. bestimmte Hilfsmittel über Ihre private Krankenversicherung organisiert werden müssen. Das PKV-Unternehmen hat in diesem Fall mit einzelnen Firmen Verträge, durch die es die Qualität sichern und die Kosten reduzieren kann.
 

In welcher Höhe übernimmt die PKV die Kosten für Hilfsmittel?

In der Regel sehen die privaten Krankenversicherungen in ihren Tarifen bestimmte Prozentsätze der Kostenerstattung vor. Das können zum Beispiel 75, 90 oder auch 100 Prozent sein. Für manche Hilfsmittel zahlen die Versicherungen zudem nur einen tariflich festgelegten Maximalbetrag.

Durch Wahl des Tarifs können Sie deshalb selbst mitbestimmen, ob Sie einen höheren Eigenanteil übernehmen und dafür beim Versicherungsbeitrag sparen möchten oder ob Sie gegen einen höheren Beitrag einen besseren Versicherungsschutz mit geringerem Eigenanteil haben möchten.
 

Hinweis

Reichen Sie die Rechnung über ein Hilfsmittel immer zusammen mit der dazugehörigen ärztlichen Verordnung ein, auch wenn es möglicherweise nicht explizit in Ihren Tarifunterlagen gefordert ist. So erleichtern Sie Ihrer PKV die Prüfung der Kostenerstattung.

Ein typisches Beispiel für Hilfsmittel mit begrenzter Erstattung sind Sehhilfen, die in den Tarifunterlagen oft auch gesondert neben Hilfsmitteln aufgeführt werden. Brillen und Kontaktlinsen sind grundsätzlich Teil des privaten Krankenversicherungsschutzes, und zwar unabhängig von der Stärke der Sehschwäche. In den Tarifen ist jeweils genau geregelt, bis zu welchen Höchstpreisen (z. B. 150, 250, 500 Euro) und in welchen Intervallen (jährlich, alle zwei, drei Jahre) die Kosten für Brillen übernommen werden. Erstattungshöchstgrenzen können auch für Hörgeräte, orthopädische Schuhe oder andere Hilfsmittel vorgesehen sein.

Kostenvoranschlag für Hilfsmittel

Die Preise für Hilfsmittel sind nicht einheitlich festgelegt – egal ob Kompressionsstrümpfe, Toilettensitzerhöhung oder elektrischer Rollstuhl –, sondern bilden sich frei am Markt und variieren je nach Anbieter. Es empfiehlt sich deshalb, dass Sie Preise vergleichen. Durch die prozentualen Erstattungssätze spart bei günstigeren Produkten schließlich nicht nur Ihre PKV, sondern auch Sie.

Bei teureren Anschaffungen über z. B. 1.000 oder 1.500 Euro müssen Sie in den meisten Tarifen einen Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Kommen Sie dem nicht nach, sieht der Tarif eine gekürzte Kostenerstattung vor. Ab welchem Betrag ein Kostenvoranschlag erforderlich ist, ist tarifabhängig und steht in Ihren Unterlagen. Dort sehen Sie ebenfalls, ob Ihr Krankenversicherer anbietet, auch Kostenvoranschläge für günstigere Hilfsmittel zu prüfen. In diesem Fall können Sie frei entscheiden, ob Sie diesen Zusatzservice annehmen oder ablehnen. 

Vorübergehend benötigte Hilfsmittel wie Gehhilfen können Sie übrigens auch über den Sanitätshandel mieten. Die Kosten hierfür erstattet die private Krankenversicherung ebenfalls. Viele Krankenversicherungen haben zudem ein Ausleihverfahren organisiert, das auch einen Wartungsservice beinhaltet.

Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, Ihre PKV zu kontaktieren. Dort kennt man sich mit dem Thema Hilfsmittel gut aus und kann Sie unterstützen.