Arzt

Als Privatpatientin bzw. Privatpatient haben Sie in der Arztpraxis einen anderen Status als gesetzlich Versicherte, denn Sie sind Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner. Wenn Sie einen Arzttermin vereinbaren oder die Sprechstunde aufsuchen, schließen Sie automatisch einen Behandlungsvertrag ab.

Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es in der Privaten Krankenversicherung keine Leistungsdeckelungen. Das heißt, wirtschaftliche Aspekte müssen bei Ihrer ärztlichen Behandlung nicht berücksichtigt werden. Dadurch bekommen Sie oft schneller einen Arzttermin als gesetzlich Versicherte. Bei Verordnungen z. B. von Arzneimitteln können Ihre Ärztinnen und Ärzte frei nach ihrer medizinischen Einschätzung entscheiden und müssen keine Regresse fürchten (Geld-zurück-Forderungen).

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