Allgemeine Krankenhausleistungen

Im Krankenhaus erhalten Privatversicherte selbstverständlich und ohne Extravereinbarung die grundlegenden Leistungen, mit denen eine Genesung erreicht werden kann.

Mit der Aufnahme ins Krankenhaus stehen Ihnen die allgemeinen Krankenhausleistungen zu. Das sind alle Leistungen, die für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende stationäre Behandlung Ihrer Krankheit oder Verletzung notwendig sind. Durch entsprechende Tarife können Sie zudem die Wahlleistung Chefarzt und die Wahlleistung Unterkunft (Einbettzimmer und Zweibettzimmer) versichern.

Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen zählen insbesondere
  • die medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärztinnen und Ärzte

Wichtige Informationen werden durch die Übergaben bei Personalwechsel und die Patientenakten weitergegeben. Allerdings entscheiden die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte immer tagesaktuell und entsprechend der eigenen Einschätzung. Dadurch können auch die Therapieansätze wechseln.

  • Krankenpflege

Die Krankenpflege umfasst Aufgaben wie das Blutdruckmessen, die Erneuerung von Verbänden oder die Begleitung zu Untersuchungen. Die Fachkräfte können aber auch im Bedarfsfall bei täglichen Routinen helfen, z. B. beim Essen und Waschen, oder psychischen Beistand leisten.

  • Verpflegung

Hierzu zählen Frühstück, Mittagessen und Abendessen, Wasser, Tee und Kaffee. In der Regel können Sie aus verschiedenen Angeboten wählen.

  • Unterbringung im Mehrbettzimmer

Die Entscheidung darüber, in welcher Art von Zimmer Sie untergebracht werden, liegt beim Krankenhaus. Auf manchen Stationen stehen überwiegend Zweibettzimmer zur Verfügung. Es sind aber auch noch Drei- und Vierbettzimmer üblich.

Im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen sind darüber hinaus aber auch möglich:
  • Früherkennungsmaßnahmen während eines Krankenhausaufenthalts 

Bei einer Feststellung von Blutarmut werden beispielsweise umfangreiche Untersuchungen durchgeführt.

  • vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter

Dritte Personen sind externe Ärztinnen und Ärzte, die zur Beratung bei einem Behandlungsfall (Konsil) ins Krankenhaus bestellt werden. Aber auch nicht-ärztliche Leistungen wie Podologie und andere Heilmittel sind ggf. Leistungen Dritter.

  • besondere Leistungen von Tumorzentren und geriatrischen Zentren

Hierzu zählt unter anderem die interdisziplinäre, abteilungsübergreifende Koordinierung einer Tumorbehandlung.

  • die Frührehabilitation, um dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen zu verhindern

Beispielsweise helfen Physiotherapeutinnen und Krankengymnasten dabei, nach einem Schlaganfall wieder auf die Beine zu kommen, und zeigen Übungen.

Die gesetzliche Grundlage für die allgemeinen Krankenhausleistungen bilden die Bundespflegesatzverordnung und das Krankenhausfinanzierungsgesetz.

Weiterführende Informationen

Sie möchten wissen, wie die allgemeinen Krankenhausleistungen in Rechnung gestellt werden?

Informationen zur Krankenhausrechnung