Ihr PKV-Beitrag

Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere wichtigsten Informationen zum PKV-Beitrag: von Beitragskalkulation über Beitragserhöhung bis hin zu Entlastungsmöglichkeiten.

Sie finden auf dieser Seite die Antworten auf die folgenden Fragen kurz angerissen und in den verlinkten Artikeln ausführlich erläutert:

Wie berechnet sich der PKV-Beitrag und was sollte man noch rund um den Beitrag wissen?

Ihre private Krankenversicherung berechnet Ihren individuellen PKV-Beitrag aufgrund Ihrer persönlichen Gegebenheiten einerseits sowie statistischer Durchschnittswerte andererseits. Für die Beitragskalkulation gibt es gesetzliche Regelungen, an die sich Ihre PKV halten muss.
Die PKV-Beiträge sind steuerlich absetzbar, Sie können Sie bei der Einkommensteuererklärung mit angeben. Alternativ kann Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr Ihre Beiträge bei der Lohnsteuer berücksichtigen. Dazu müssen Sie ab 2026 keine Papierbescheinigung Ihrer PKV mehr vorlegen. Vielmehr gibt es ein neues digitales Datenübermittlungsverfahren. Das gilt auch für den Arbeitgeberzuschuss, den abhängig Beschäftige zu ihrem Beitrag erhalten.

Wann und warum werden die Beiträge in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhöht?

Die Kosten im Gesundheitssystem steigen. Das trifft die Private Krankenversicherung ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen. Um ihr Leistungsversprechen gegenüber ihren Versicherten halten zu können, müssen PKV-Unternehmen bei gestiegenen Leistungen ihre Beiträge erhöhen. Wie bei der Beitragskalkulation gibt es auch für die Beitragserhöhung Vorgaben, unter welchen Bedingungen und auf welche Art sie erfolgen darf.

Jede private Krankenversicherung kalkuliert ihre Tarife selbst. Es gibt aber Ausnahmen: So kalkuliert der PKV-Verband den Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung. Die individuellen Beiträge der Versicherten werden auf dieser Grundlage von den PKV-Unternehmen berechnet.

Beitragserhöhung: Von unserem erfahrenen Kollegen erklärt

Was können Sie tun, wenn Ihr PKV-Beitrag erhöht wird?

Wird Ihr Beitrag erhöht und Sie können oder möchten den neuen Beitrag nicht zahlen, haben Sie grundsätzlich folgende Möglichkeiten: Sie können den Tarif wechseln, Ihren Selbstbehalt erhöhen oder aber Ihre private Krankenversicherung kündigen.

Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Monaten, nachdem Ihnen die Erhöhung mitgeteilt wurde. Ihr Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung. Allerdings müssen Sie für eine wirksame Kündigung Ihrer Versicherung nachweisen, dass Sie anderweitig versichert sein werden. Grund ist die in Deutschland geltende Pflicht zur Versicherung. Haben Sie Ihre private Krankenversicherung 2009 oder später abgeschlossen, wird ein Teil Ihrer Alterungsrückstellungen von Ihrem bisherigen auf den neuen Versicherer übertragen. Sind Sie vor 2009 in die PKV gewechselt, bleiben die Alterungsrückstellungen komplett zugunsten der Versichertengemeinschaft bei Ihrem bisherigen PKV-Unternehmen. Dadurch wird Ihr Beitrag bei der neuen PKV entsprechend teurer.

Manche Versicherten denken aufgrund höherer Beiträge auch über eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach. Doch dies ist zum einen nicht ohne Weiteres möglich, sondern es müssen Voraussetzungen erfüllt werden. Zum anderen sollten diverse Nachteile des Wechsels in die GKV im Blick behalten werden.