Lexikon

Beitragserhöhung

Da sich die Behandlungskosten im Gesundheitssystem laufend erhöhen, müssen auch die Beiträge angepasst werden.

Grundlage für Ihren Beitrag sind der gewünschte der Versicherungsumfang sowie Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn. Haben Sie Ihre Versicherung vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen, spielt auch Ihr Geschlecht eine Rolle.

Um den Beitrag möglichst stabil zu halten, gibt es drei Vorsorgemechanismen:

  1. Der Versicherer kalkuliert den Beitrag von vornherein für die absehbaren Gesundheitskosten der gesamten Lebenszeit. Das heißt, der Versicherte zahlt in jungen Jahren mehr, als er im Schnitt an Kosten verursacht. Mit den restlichen Beitragsanteilen werden Rückstellungen gebildet, die verzinst und im Alter für die Versicherten eingesetzt werden.
  2. Falls Überschüsse anfallen, werden sie zum allergrößten Teil den Versicherten wieder gutgeschrieben – vor allem als weitere Reserve für das Alter, aber auch als Barauszahlung.
  3. Als zusätzliche Vorsorge zahlt der Versicherte bis zu seinem 60. Lebensjahr zehn Prozent Sicherheitsreserve auf seinen Beitrag.

Steigen die Kosten in einem Tarif dennoch um mehr als 10 Prozent - aufgrund von neuen Behandlungs- und Operationsmethoden, neuen und ggf. teureren Medikamente - muss das Versicherungsunternehmen die Beiträge anpassen. Die Richtigkeit der Auswertungen und Berechnungen kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder: Ohne seine Zustimmung darf der Versicherer seine Beiträge nicht ändern. Schließlich wacht die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Richtigkeit der Prämienkalkulation.

Anders als gesetzlich Versicherte können Privatversicherte aber auch selbst beeinflussen, wie hoch ihr Beitrag jeweils ist. So können sie zum Beispiel mit Selbstbehaltenden Beitrag senken oder in einen günstigeren Tarif wechseln. Wer ein ganzes Jahr lang keine Rechnungen eingereicht hat, bekommt zudem häufig eine Beitragsrückerstattung.

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