Lexikon

Selbstbehalt

Selbstbehalt bezeichnet den absoluten oder prozentualen Eigenanteil im Versicherungsfall.

Der Selbstbehalt (oder auch: Selbstbeteiligung) wird vertraglich vereinbart. Grundsätzlich gilt: Je höher der vereinbarte Selbstbehalt ist, desto günstiger fällt der Beitrag für den entsprechenden Tarif der Krankenversicherung aus.

Die Selbstbeteiligung pro Jahr und Person darf 5.000 Euro nicht übersteigen (§193 VVG).

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