Lexikon
Selbstbehalt
Selbstbehalt bezeichnet den absoluten oder prozentualen Eigenanteil im Versicherungsfall.
Der Selbstbehalt (oder auch: Selbstbeteiligung) wird vertraglich vereinbart. Grundsätzlich gilt: Je höher der vereinbarte Selbstbehalt ist, desto günstiger fällt der Beitrag für den entsprechenden Tarif der Krankenversicherung aus.
Die Selbstbeteiligung pro Jahr und Person darf 5.000 Euro nicht übersteigen (§193 VVG).