PKV-Beitrag im Studium: Was sollte man wissen?
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In der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab. Vielmehr berechnet jedes Versicherungsunternehmen den jeweiligen Beitrag der einzelnen Versicherten entsprechend dem gewählten Versicherungsschutz und dem individuellem Krankheitsrisiko. Deshalb gibt es keinen einheitlichen Beitrag für Studierende, sondern es kommt auf ihrenTarif und Gesundheitszustand an.
- Grundlegende Informationen zur privaten Krankenversicherung während und nach dem Studium und worauf Sie achten müssen, können Sie in unserem Artikel Privat krankenversichert als Studentin oder Student nachlesen.
Wie berechnet sich der PKV-Beitrag für Studierende?
Wichtig für die Beitragshöhe ist zunächst, welchen Tarif Sie wählen. Im Tarif sind die Leistungen festgelegt, die Ihre private Krankenversicherung im Krankheitsfall zahlt. Je besser die Leistungen sind, desto höher ist grundsätzlich auch Ihr Beitrag. In der Regel können Sie im Tarif auch einen Selbstbehalt wählen: Sie zahlen im Krankheitsfall einen vereinbarten Teil der Kosten selbst und dafür dem Versicherer einen geringeren Beitrag.
Zudem hat Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung Einfluss auf die Höhe des Beitrags. Das gilt aber nur, wenn Sie sich erstmals bei einem PKV-Unternehmen versichern. In diesem Fall müssen Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Ergibt die Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Krankheitsrisiko, kann das Versicherungsunternehmen einen Risikozuschlag verlangen, Leistungen ausschließen oder die Versicherung im gewählten Tarif ablehnen.
Haben Sie bereits vor dem Studium – z. B. über Ihre Eltern – bei demselben Unternehmen eine private Krankenversicherung, gibt es keine Gesundheitsprüfung. Das gilt auch, wenn Sie mit Studienbeginn in einen anderen Tarif wechseln. Eine Ausnahme davon gibt es lediglich dann, wenn der neue Tarif einen besseren Versicherungsschutz als der bisherige Tarif bietet. Dann erfolgt (aber nur) für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung.
Auch das Alter spielt für die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung grundsätzlich eine Rolle. Bei den PKV-Beiträgen von Erwachsenen werden sogenannte Alterungsrückstellungen miteinkalkuliert. Grob vereinfacht bedeutet das: In jungen Jahren zahlen die Versicherten mehr und finanzieren damit ihre höheren Versicherungsleistungen im Alter, wenn sie statistisch mehr Erkrankungen haben, vor. Deshalb berücksichtigt die PKV bei der Beitragskalkulation von erwachsenen Versicherten deren Eintrittsalter. Je jünger Sie bei Versicherungsbeginn sind, desto geringer ist Ihr Beitrag. Wählen Sie während Ihres Studiums einen Tarif aus der Bandbreite des Versicherungsangebots für Erwachsene, werden auch für Sie Alterungsrückstellungen gebildet. Sie können aber auch einen Ausbildungstarif wählen. Diese sind ohne Alterungsrückstellungen, weshalb der Beitrag geringer ist.
Die PKV-Beiträge von Studententarifen sind (fast) unabhängig vom Alter
Bei Kindern und Jugendlichen ist offen, ob sie im Laufe ihres Lebens privat oder gesetzlich krankenversichert sein werden. Deswegen werden in ihren Tarifen keine Alterungsrückstellungen gebildet. Auch bei Studierenden und anderen Auszubildenden ist meistens nicht absehbar, ob sie zu Beginn ihres Berufslebens privat versichert bleiben können. Aus diesem Grund verzichten die PKV-Unternehmen bei ihren speziellen Ausbildungstarifen auf die Bildung von Alterungsrückstellungen. Im Vergleich zu den üblichen „Erwachsenentarifen“ sind sie dadurch erkennbar günstiger.
Zugleich gibt es üblicherweise in den Studenten- und Auszubildendentarifen vom Alter abhängige Beitragsstufen. Ab einem im Tarif festgelegten Alter erhöht sich der Beitrag automatisch. Die Altersgrenzen können z. B. bei 20, 25, 30 und 35 Jahren liegen. Der Grund für diese Staffelung ist: Auch bei jüngeren Menschen unterscheidet sich in den verschiedenen Altersgruppen statistisch die Wahrscheinlichkeit, dass sie Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die Versicherten wechseln aber in verschiedenen Altern in die Tarife und bleiben dort auch unterschiedlich lange – je nachdem, wann sie ihre Ausbildung bzw. ihr Studium beginnen und beenden.
Privatversicherte Studierende haben oft eine beitragsfreie Pflegeversicherung
Neben einer Krankenversicherung müssen Sie auch eine Pflegeversicherung haben. Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, sind Sie der Privaten Pflegepflichtversicherung zugeordnet. Anders als bei der privaten Krankenversicherung gibt es in der privaten Pflegeversicherung eine beitragsfreie Mitversicherung. So sind minderjährige Kinder von Privatversicherten grundsätzlich kostenlos pflegeversichert. Auch während Ihres Studiums müssen Sie bis zum Alter von 25 Jahren in der Regel keinen Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlen, sofern mindestens ein Elternteil privatversichert ist.
Sollte eine beitragsfreie Versicherung ausnahmsweise nicht möglich sein oder Sie die Altersgrenze von 25 Jahren bereits überschritten haben, zahlen Sie den Sonderbeitrag für Studierende von 31,92 Euro/Monat (2026). Dieser Sonderbeitrag gilt bei Studierenden bis zum Alter von 39 Jahren.
Gibt es Zuschüsse zum PKV-Beitrag von Studierenden?
Privatversicherte Studierende können von zwei Seiten einen Zuschuss zu ihrem Versicherungsbeitrag bekommen, im Rahmen:
- des BAföGs
- eines Arbeitgeberzuschusses
Wenn Sie BAföG erhalten, können Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einen Zuschuss zu Ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag beantragen. Hierfür müssen Sie lediglich von Ihrer PKV ein Formblatt ausfüllen lassen und dieses beim Amt einreichen. Der Zuschuss beträgt seit dem Wintersemester 2024/25 monatlich bis zu 102 Euro für die private Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung. Ab 30 Jahre erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 185 Euro für die Krankenversicherung und 48 Euro für die Pflegeversicherung.
Privatversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschuss. Dieser wird unter bestimmten Bedingungen auch für die Krankenversicherung von Familienangehörigen gezahlt. Familienangehörige sind Kinder in Ausbildung bis grundsätzlich 25 Jahre, Ehegattinnen und -gatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner. Voraussetzung ist, dass
- die bzw. der Familienangehörige (= Studierende) bei gesetzlicher Krankenversicherung familienversichert wäre (insbesondere: Einkommen unter 565 Euro/Monat bzw. bei Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung unter 603 Euro: Werte für 2026) und
- die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer nicht bereits den maximalen Arbeitgeberzuschuss (2026: 508,59 Euro Kranken- plus 104,63 Euro Pflegeversicherung) erhält.
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt die Hälfte des tatsächlichen Versicherungsbeitrags der bzw. des Studierenden – bis zur Erreichung des maximalen Arbeitgeberzuschusses. Die PKV übermittelt die relevanten Beitragswerte, für die ein Arbeitgeberzuschuss möglich ist, digital an das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses bereitet die Informationen auf, so dass Arbeitgeber sie als ELSTAM abrufen können.
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PKV-Beitrag für Familienangehörige von Beamtinnen und Beamten
Wenn Sie bisher über Ihre Mutter oder Ihren Vater oder durch Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft Beihilfe bekommen haben, sind Sie auch während eines Studiums beihilfefähig. Voraussetzung ist, dass Sie die in den für Sie geltenden Beihilfevorschriften genannten Einkommens- und (bei Kindern) Altersgrenzen nicht überschreiten. Durch die Beihilfe reduziert sich der benötigte Krankenversicherungsschutz auch während des Studiums in der Regel auf 20 Prozent. Sofern Sie BAföG beziehen, erhalten Sie ebenfalls einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungs- und ggf. Pflegeversicherungsbeitrag. Der Zuschuss fällt allerdings analog zum reduzierten Versicherungsschutz und -beitrag geringer aus.