Was muss ich tun, um Leistungen aus meiner privaten Pflegepflichtversicherung zu erhalten?

Mai 2021

Ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann gestellt werden, wenn Sie regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen. Das kann z. B. bei der Körperpflege, beim Essen oder im Haushalt sein. In den Versicherungsbedingungen, § 1 Abs. 2 MB/PPV, sowie in § 14 des Elften Sozialgesetzbuches ist der Begriff der Pflegebedürftigkeit genau definiert. 

Leistungsbeginn: Leistungen aus der Pflegeversicherung werden ab der Antragstellung erbracht, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. 

Der Antrag kann zunächst formlos per E-Mail, Fax oder auch per Telefon bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Ein Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Pflegeversicherung. Das Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegeversicherung zurückgeschickt werden. Im Antrag können Sie schon erste Angaben dazu machen, welche Leistungen Sie zukünftig nutzen wollen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag selbst unterschreiben. Ist das gesundheitlich nicht möglich, kann das auch ein Bevollmächtigter übernehmen.

Hinweis: Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre in der privaten Pflegeversicherung versichert gewesen sein.

Bekomme ich eine Pflegeberatung?

Innerhalb von 14 Tagen muss Ihnen die Pflegeversicherung einen Termin für eine individuelle und neutrale Pflegeberatung anbieten. Sie können aber auch selbst tätig werden und sich mit „compass private pflegeberatung“ in Verbindung setzen. Unter der Telefon-Nummer: 0800-101 88 00 helfen Ihnen die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater dabei, eine Pflegesituation zu organisieren, sich in der Pflegelandschaft zu orientieren oder sich auf die Pflege vorzubereiten. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenfrei. 

Was passiert nach dem Antrag auf Pflegeleistungen?

Bevor Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, muss Ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Dazu wird Sie ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Privaten Krankenversicherung „MEDICPROOF“ kontaktieren. Die Gutachter werden von Ihrer Pflegeversicherung beauftragt.

Wie werde ich über das Ergebnis informiert?

Wird bei Ihnen Pflegebedürftigkeit festgestellt, erfolgt die Zuordnung in einen der fünf Pflegegrade. Dieser wird Ihnen durch Ihre Pflegeversicherung schriftlich mitgeteilt – und somit auch die Ihnen zustehenden Leistungen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Ausführliche Informationen zum Thema Pflegeleistungen erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung oder finden Sie unter: https://www.pflegeberatung.de/pflegeanspruch