Stationäre Pflege

Mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgen

Wer finanzielle Belastungen im Pflegefall für sich oder seine Angehörigen verhindern möchte, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Erfahren Sie mehr

Ist eine Pflege zu Hause dauerhaft nicht mehr möglich, können Sie in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden. Die Versicherung trägt die Pflegekosten (Höchstsätze) pro Monat wie folgt:

  • Pflegegrad 1:     125 Euro
  • Pflegegrad 2:     770 Euro
  • Pflegegrad 3:  1.262 Euro
  • Pflegegrad 4:  1.775 Euro
  • Pflegegrad 5:  2.005 Euro

Darüber hinaus erstattet Ihre Pflegeversicherung Vergütungszuschläge, die von der stationären Pflegeeinrichtung für zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote, wie z. B. Basteln, Anfertigen von Erinnerungswänden, Musizieren oder Bewegungsübungen, erhoben werden können.

Da die Kosten für die Pflege allerdings die Erstattungssätze der Pflegeversicherung übersteigen, müssen Sie unabhängig von Ihrem Pflegegrad einen „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ an Ihr Pflegeheim bezahlen, der sich von Einrichtung zu Einrichtung unterscheidet. Außerdem müssen Sie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung selbst tragen.

Ihre Pflegeversicherung beteiligt sich auch mit Leistungszuschlägen an Ihren Pflegeheimkosten. Diese Zuschläge richten sich danach, wie lange Sie bereits Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch genommen haben. Die Höhe der Zuschläge steigt mit zunehmender Dauer Ihres Heimaufenthalts.

Erfahren Sie, ab wann eine vollstationäre Pflege die richtige Lösung für Sie ist.

Was leistet Ihre Pflegeversicherung bei