Häusliche/ambulante Pflege

Leistungen bei häuslicher oder ambulanter Pflege

Verpflichtende Pflegeberatung

Wenn Sie sich selbst um Ihre Versorgung kümmern sind Beratungsbesuche bei Pflegegrad 2 bis 4 verpflichtend. Die compass private pflegeberatung steht Ihnen dazu unabhängig und kostenfrei zur Verfügung.

Werden Sie durch eine Pflegeperson betreut, erhalten Sie von Ihrer Pflegeversicherung pro Monat pauschal folgende Leistungen:

  • Pflegegrad 1:        --
  • Pflegegrad 2:     332 Euro
  • Pflegegrad 3:     573 Euro
  • Pflegegrad 4:     765 Euro
  • Pflegegrad 5:     947 Euro

Sie können das Pflegegeld als Anerkennung für die Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn verwenden. Wird Ihre Pflegeperson teilweise durch einen Pflegedienst entlastet, ist eine Kombination von Pflegegeld und Erstattung der häuslichen Pflegehilfe möglich.

Wenn Sie durch einen Pflegedienst betreut werden, erhalten Sie von Ihrer Pflegeversicherung die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe pro Monat:

  • Pflegegrad 1:        --
  • Pflegegrad 2:     761 Euro
  • Pflegegrad 3:  1.432 Euro
  • Pflegegrad 4:  1.778 Euro
  • Pflegegrad 5:  2.200 Euro

Ihr Pflegedienst kann Ihnen beim Waschen und Anziehen helfen, aufräumen oder sich um die Mahlzeiten kümmern. Übersteigen die Pflegekosten die genannten Höchstbeträge für den jeweiligen Pflegegrad, müssen Sie für die Differenz selbst aufkommen.

Hilfsmittelverzeichnis in der Privaten Pflegepflichtversicherung

Tipp: Für weitere Unterstützung im Alltag können Sie zusätzlich einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat erhalten – auch mit Pflegegrad 1. Fragen Sie Ihre Pflegeversicherung.

Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Damit Sie weiter in Ihrer Wohnung leben können, ist oft eine Anpassung der Einrichtung notwendig – beispielsweise der Einbau einer barrierefreien Dusche. Die Pflegeversicherung gewährt für solche Verbesserungen einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro je Maßnahme.

Wenn Ihre Pflegeperson einmal ausfällt

Wenn Ihre Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen ausfällt oder Sie selbst im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt übergangsweise Pflege benötigen, dann gibt es folgende Möglichkeiten:

Mit Pflegegrad 2 bis 5 können Sie vorübergehend in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder eine andere geeignete Einrichtung aufgenommen werden, wenn häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich ist. Das kann z. B. im Anschluss an eine stationäre Behandlung der Fall sein oder wenn Ihre Pflegebedürftigkeit neu entstanden und die Organisation Ihrer Pflege noch nicht geklärt ist. Die Pflegeversicherung erstattet bis zu 1.774 Euro für acht Wochen im Kalenderjahr. Erfahren Sie mehr über die Kurzzeitpflege

Wenn Ihre Pflegeperson erkrankt, Urlaub benötigt oder aus anderen Gründen vorübergehend Ihre Pflege oder Betreuung nicht leisten kann, hilft die Verhinderungspflege. Sie können eine Ersatzpflegekraft beauftragen oder vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie von Ihrer Pflegeperson mindestens sechs Monate in Ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Die Pflegeversicherung zahlt maximal sechs Wochen bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr.

Verhinderungspflege kann auch stundenweise und an einzelnen Tagen in Anspruch genommen werden. Ist Ihre Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert, wird das Pflegegeld vollständig ausgezahlt.

Ist Ihre Ersatzpflegekraft mit Ihnen bis zum 2. Grad verwandt oder lebt mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, verringert sich der Erstattungsbetrag. Ihre Pflegeversicherung zahlt in diesem Fall bis zum Anderthalbfachen des Pflegegeldes. Zusätzlich erstattet sie im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstandene Kosten (wie Fahrtkosten oder einen Verdienstausfall). Hierfür ist allerdings ein Kostennachweis erforderlich. Erfahren Sie mehr über die Verhinderungspflege

Ist Ihr Budget für die Kurzzeitpflege noch nicht erschöpft, können Sie hieraus zusätzlich bis zu 806 Euro für die Verhinderungspflege verwenden. Sie können also bis zu 2.418 Euro im Jahr für Verhinderungspflege erhalten.

Ebenso können Sie nicht benötigte Gelder aus der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege verwenden. In dieser Konstellation können Sie bis zu 3.224 Euro erhalten.

Lernen Sie die verschiedenen Möglichkeiten für die Pflege zu Hause kennen.

Sie möchten sich in Ihrer häuslichen Umgebung pflegen lassen? Dafür gibt es verschiedene Angebote, die wir Ihnen hier vorstellen.

Was leistet Ihre Pflegeversicherung bei