Teilstationäre Pflege

Leistungen bei teilstationärer Pflege

Wenn Sie nicht durchgehend zu Hause betreut werden können, da z. B. Ihre Pflegeperson tagsüber arbeitet, bietet sich eine teilstationäre Pflege als Tages- oder Nachtpflege an. Dafür gibt es folgende Höchstbeträge pro Monat:

  • Pflegegrad 1:        --
  • Pflegegrad 2:      689 Euro
  • Pflegegrad 3:   1.298 Euro
  • Pflegegrad 4:   1.612 Euro
  • Pflegegrad 5:   1.995 Euro

Ihre Pflegeversicherung erstattet dazu allgemeine Pflegeleistungen, die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Pflegeeinrichtung, Aufwendungen für soziale Betreuung und für notwendige medizinische Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie – wie bei der häuslichen Pflege auch – selbst tragen.

Sie können die Leistungen für teilstationäre Pflege und für häusliche Pflege nebeneinander in vollem Umfang in Anspruch nehmen.

Eine teilstationäre Versorgung ist oft eine tolle Ergänzung. Informationen dazu gibt es unter:

Was leistet Ihre Pflegeversicherung bei