PKV beugt Problemen bei der Zahnarztrechnung vor
- Behandlungskosten
- Zahnarzt
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist die Rechtsgrundlage für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen. Ihr ist ein Gebührenverzeichnis beigefügt. In diesem sind jedoch nicht alle Fragen geklärt, die sich aus der Praxis ergeben. Die verschiedenen Parteien – Zahnarzt, Patient, privater Krankenversicherer – haben einerseits divergierende Ziele, was die finanzielle Seite anbelangt. Andererseits teilen sie das Interesse an einem vertrauensvollen Verhältnis ohne Streitigkeiten hinsichtlich des Honorars bzw. der Versicherungsleistung.
PKV und Zahnärzte suchen Einigung bei Abrechnungsfragen
Deshalb haben sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der PKV-Verband und die Beihilfestellen von Bund und Ländern gemeinsam das Ziel gesetzt, Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen zu beseitigen. Im eigens dafür gegründeten Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen diskutieren die Fachleute Fragen
- zur grundsätzlichen Auslegung der GOZ
- der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung
- des Inhalts und der Abgrenzung privatzahnärztlicher Leistungen.
Mittlerweile haben sich die Teilnehmer des Beratungsforums auf 33 Beschlüsse zur korrekten Abrechnung nach der GOZ geeinigt. Dennoch sind viele weitere Punkte offen, so dass die Arbeit auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden muss. Der jeweils aktuelle Stand der Beschlüsse steht jedem online zur Verfügung.
Zusätzliche GOZ-Kommentierung der PKV
In einer eigenen GOZ-Kommentierung legt der PKV-Verband zudem die Position der Privaten Krankenversicherung auch zu Abrechnungsfragen dar, die noch nicht vom Beratungsforum geklärt wurden. Die Kommentierung bezieht sich sowohl auf den Paragrafenteil der GOZ als auch auf einzelne Gebührenziffern. Sie ist an Privatpatienten wie auch Zahnärzte gerichtet und soll möglichst langwierige Auseinandersetzungen über Rechnungen verhindern.
Durch die Form eines Online-Kommentars hat jeder Interessierte schnell Zugang zu diesem Angebot. Zusätzlich ist eine höhere Aktualität möglich, denn die GOZ-Kommentierung wird bei Bedarf nach Gerichtsurteilen oder neuen Beschlüssen im GOZ-Beratungsforum angepasst.