Gibt es auch für Privatversicherte ein Mammographie-Screening?

Mai 2018

Jede Frau zwischen 50 und 69 Jahren kann alle zwei Jahre zusätzlich zur üblichen Brustkrebs-Vorsorge das gesetzlich eingeführte Mammographie-Screening durchführen lassen. Sind Sie im entsprechenden Alter, erhalten Sie ein Einladungsschreiben mit umfangreichen Informationsmaterialien. Die Art Ihrer Versicherung spielt keine Rolle.

Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses garantiert die hohe Qualität des Screenings durch feste Rahmenbedingungen sowie Vorgaben, wie die Untersuchung zu erfolgen hat. So dürfen nur extra geschulte und dafür zugelassene Fachkräfte in speziellen Screening-Einheiten das Mammographie-Screening durchführen. Unabhängig voneinander beurteilen zwei qualifizierte Ärztinnen bzw. Ärzte die Röntgenaufnahmen Ihrer Brust und ziehen bei Auffälligkeiten noch eine weitere Fachärztin oder einen Facharzt hinzu.

Die Organisation, Koordination und Überwachung des Mammographie-Screening-Programms erfolgt durch die „Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der vertragsärztlichen Versorgung", an der die Private Krankenversicherung finanziell beteiligt ist. Die Kooperationsgemeinschaft betreibt auch eine Internetseite, auf der sie umfassend über das Mammographie-Screening informiert. So wird dort in 10 Schritten der Ablauf des Screenings erklärt. Haben Sie weitere Fragen, finden Sie dort Kontaktmöglichkeiten.

Kurz erklärt: So funktioniert das Mammographie-Screening

Wer übernimmt die Kosten für das Mammographie-Screening bei Privatversicherten?

Wenn Sie als Privatversicherte das Mammographie-Screening in Anspruch nehmen, erhalten Sie wie nach einem Arztbesuch eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Wie hoch die Rechnung ausfällt, hängt davon ab, welche Leistungen bei Ihrem Screening tatsächlich erbracht wurden. Denn auch wenn es für die Untersuchung feste Vorgaben gibt, sind hier fachlich bedingt auch leichte Abweichungen möglich. Welche GOÄ?Nrn. im Rahmen eines Mammographie?Screenings berechnungsfähig sind, finden Sie in unserem Merkblatt zum Mammographie-Screening.

Sofern Sie mit Ihrer Versicherung einen Selbstbehalt vereinbart haben, müssen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst tragen. Sie sollten aber prüfen, ob in Ihrem Tarif nicht Vorsorgeuntersuchungen vom Selbstbehalt ausgenommen sind. In diesem Fall übernimmt die Versicherung nämlich die Kosten, auch wenn Sie Ihren Selbstbehalt noch nicht ausgeschöpft haben.