Verpasster Arzttermin: Muss ich dafür zahlen?

Oktober 2019

Wer einen Arzttermin vereinbart hat, sollte ihn auch wahrnehmen. Was aber ist, wenn einem etwas Wichtiges dazwischenkommt oder man ihn schlicht vergisst? Muss man den Arzt dann in irgendeiner Form vergüten?

Wann kann ein Arzt ein Ausfallhonorar verlangen?

Ärzte dürfen nicht erbrachte Leistungen nicht berechnen. Sie haben stattdessen grundsätzlich die Möglichkeit, ein Ausfallhonorar zu verlangen, wenn ein Termin verfällt. Das Ausfallhonorar ist eine Art Schadenersatzzahlung des Patienten oder der Patientin.

Es gibt aber keine genaue Regelung, wann ein Ausfallhonorar in Frage kommt. In der Vergangenheit führten mehrere Gerichtsverfahren zu unterschiedlichen Urteilen.

Pauschal lässt sich sagen, dass der Arzt durch das Nichterscheinen des Patienten einen tatsächlichen Verdienstausfall haben muss. Hierfür ist wichtig, dass ein fester Termin vereinbart wurde, der ausschließlich für den betreffenden Patienten freigehalten wurde. Dies trifft meistens auf gut organisierte Bestellpraxen zu – Fachärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. In ausgelasteten Hausarztpraxen hingegen dürfte es üblicherweise unproblematisch sein, wenn ein Patient nicht erscheinen kann. Dann wird eben ein anderer Patient vorgezogen.

Mit Blick auf die Praxisplanung und mögliche Ausfallhonorare geben Arztpraxen häufig an, dass eine Absage vor Ablauf einer bestimmten Frist (z. B. spätestens 24 Stunden vor dem Termin) erfolgen muss. Zudem weisen Ärzte vermehrt darauf hin, dass Patienten ein Ausfallhonorar zahlen müssen, wenn sie einen Arzttermin absagen. Dies muss nach Meinung von Experten allerdings schriftlich erfolgen und klar ersichtlich sein. Ein kleiner Hinweis in einer Fußnote reicht nicht aus.

Bei einer unverschuldeten Absage des Termins ist es zweifelhaft, dass ein Ausfallhonorar zulässig ist, selbst wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Vermutlich werden auch die wenigsten Ärzte eines verlangen, wenn ihr Patient z.B. kurzfristig ernsthaft erkrankt ist oder einen Unfall hatte.

Wie hoch darf das Ausfallhonorar sein?

Die Höhe eines Ausfallhonorars ist nicht festgelegt. Der Arzt kann dabei die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) heranziehen und z.B. den einfachen Satz der ursprünglich geplanten Leistung abrechnen. Ebenso kann er ein „Erziehungsgeld“ verlangen oder Stundensätze veranschlagen. Sind dem Arzt Materialkosten entstanden, darf er diese ebenfalls abrechnen. Deshalb ist beim Ausfallhonorar eine Spannbreite von wenigen Euro bis zu einem vierstelligen Betrag möglich.

Erstattet die Private Krankenversicherung ein Ausfallhonorar?

Gemäß den Musterbedingungen der Privaten Krankenversicherung gilt: Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Verpasst der Versicherte einen Arzttermin oder sagt ihn ab, findet jedoch keine Heilbehandlung statt. Die Zahlung eines Ausfallhonorars ist ausschließlich eine Vertragsangelegenheit zwischen Arzt und Patient. Die Private Krankenversicherung übernimmt in diesem Fall keine Kosten.

Wer seinen Termin beim Arzt nicht wahrnehmen kann, sollte diesen darüber informieren – auch kurzfristig. Das ist fair gegenüber dem Arzt wie auch anderen Patienten, deren Termin vorverlegt werden könnte. Außerdem reduziert eine Absage das Risiko eines Ausfallhonorars, das die PKV nicht erstattet.