Lexikon

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist die rechtliche Grundlage für die Berechnung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte.

Darüber hinaus regelt sie bei gesetzlich Versicherten die Abrechnungshöhe für zahnärztliche Leistungen, die nicht im BEMA (Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen) enthalten sind oder über die Richtlinien und Regelungen des Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) hinausgehen. Der GOZ ist das Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen als Anlage beigegeben. Als Vergütung stehen den Zahnärztinnen und Zahnärzten nach GOZ Gebühren, Entschädigungen (Wegegeld, Reiseentschädigung) und Ersatz von Auslagen zu.

Bei der GOZ handelt es sich um eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Der Verordnungsgeber (die Bundesregierung) ist gehalten, immer wieder Aktualisierungen vorzunehmen um zu gewährleisten, dass die Gebührenordnung den aktuellen Stand der Medizin abbildet. Die letzte umfassende Überarbeitung der GOZ erfolgte 2012.

Erfahren Sie mehr über die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen nach GOZ.

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