Europa und weltweit

Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie immer im Gepäck haben

Frühlingszeit ist Reisezeit. Ob Aktivurlaub oder einfach mal entspannen - wenn es Sie in die Ferne zieht, sollten Sie an eine Auslandsreisekrankenversicherung denken.
März 2024

Eine Auslandsreisekrankenversicherung bietet zu günstigen Beiträgen einen umfassenden Schutz bei Krankheit und Unfällen auf Ihren Reisen. Für gesetzlich Versicherte ist dieses Angebot besonders wichtig: Über ihre Kasse haben sie grundsätzlich nur einen Versicherungsschutz in Europa - und dann auch nur entsprechend den Regelungen ihres Urlaubslandes. Doch auch für Sie als Privatversicherte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll.

Privatversicherte sind auch im Ausland abgesichert

Ihre private Krankheitsvollversicherung gilt in ganz Europa - auch bei längerem Auslandsaufenthalt. Zudem haben Sie auch außerhalb Europas Versicherungsschutz, und zwar je nach Versicherungsvertrag für ein bis drei Monate im Jahr.

Den genauen Umfang Ihres Versicherungsschutzes können Sie dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. Im Zweifel können Sie sich auch direkt an Ihren Versicherer wenden.

Darum empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung auch für Privatversicherte

Nicht vergessen!

Sie sollten eine Auslandskrankenversicherung immer vor Reisebeginn abschließen. Das geht online selbst kurz vor Reiseantritt noch. Nur in den seltenden Fällen ist ein Vertragsabschluss vom Ausland aus möglich. Der Versicherungsschutz gilt dann aber nicht rückwirkend.

Trotz des umfassenden Versicherungsschutzes ist auch für Privatversicherte eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Denn manch typische oder mögliche Leistung der Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht unbedingt im PKV-Vollschutz enthalten. Dazu zählen

  • ein medizinisch notwendiger oder sinnvoller Rücktransport nach Deutschland.
    Meistens zahlen die Versicherer auch dann den Rücktransport, wenn der Krankenhausaufenthalt im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder die Kosten hierfür höher wären als für den Rücktransport. Der Rücktransport einer Begleitperson ist in vielen Versicherungen ebenfalls mit eingeschlossen;
  • Rettungs- und Bergungskosten. In manchen Vollversicherungstarifen sind sie nicht versichert – oder nur für den Fall, dass die Rettung/Bergung medizinisch notwendig ist. Wenn der Hauptgrund für die Rettung dann aber die Unwegsamkeit des Geländes ist, ist das nicht Bestandteil einer Vollversicherung;
  • Rooming-in. Wenn Ihr Kind im Ausland ins Krankenhaus muss, können Sie es begleiten. Der Versicherer bezahlt auch Ihre Unterbringung im Krankenhaus;
  • Betreuung Ihres Kindes im Ausland, wenn Sie selbst erkranken oder einen Unfall haben.

Die Auslandsreisekrankenversicherer bieten zudem in der Regel eine spezialisierte 24-Stunden-Hotline, die im Notfall informiert, unterstützt und vieles organisiert.

Sie können die Versicherung auf den Tag genau für einen Auslandsaufenthalt abschließen oder eine Jahrespolice wählen, die dauerhaft und auch für mehrere Auslandsreisen im Jahr gilt. Eine Jahrespolice für Singles kostet wenig mehr als 10 Euro, für Familien plus/minus 30 Euro.

Leistet bei einer Krankheit oder einem Unfall im Ausland die Auslandsreisekrankenversicherung, bleibt die Vollversicherung davon grundsätzlich unberührt. Krankheitskosten im Ausland haben deshalb weder Auswirkungen auf einen Selbstbehalt noch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung.

Versicherungsschutz trotz Reisewarnung

Die Auslandsreisekrankenversicherer schließen häufig in ihren Versicherungsbedingungen eine Leistung in Ländern aus, für die eine Reisewarnung besteht. Das gilt für Krisengebiete, allerdings gilt das nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit einer Pandemie. 

Um sicher zu gehen, dass Ihre Auslandskrankenversicherung Ihnen im Reiseland Schutz bietet, sollten Sie vorab prüfen:

  • Besteht für das Reiseland eine Reisewarnung?
  • Hat mein Versicherer bei Reisewarnungen oder in anderen Zusammenhängen eine Leistungspflicht ausgeschlossen?

Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihren Versicherer auf direktem Weg.

Befinden Sie sich bereits in einem Land, für das eine Reisewarnung neu ausgesprochen wird, sind Sie versichert.

Informationen zum sicheren Reisen

Das Auswärtige Amt bietet auf seiner Seite "Sicher Reisen" eine Vielzahl von hilfreichen Informationen an, darunter auch zum Thema "Reisen und Gesundheit".