Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie immer im Gepäck haben
- Versicherungsschutz
Blauer Himmel, Sonnenschein und schneebedeckte Gipfel – ein Paradies für Skifahrer, doch oft ein Albtraum für die Bergrettung, die im Dauereinsatz ist. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählt Skifahren, direkt nach Fußball, zu den Sportarten mit dem höchsten Verletzungsrisiko. Neben den Behandlungskosten und der medizinischen Versorgung vor Ort können auch hohe Rettungs- und Bergungskosten anfallen. Deshalb ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für alle, die Wintersport treiben, – ob gesetzlich oder privat versichert – nahezu unverzichtbar.
Doch nicht nur für den Wintersport sollten Sie an eine zusätzliche Absicherung denken: Egal ob Strandurlaub, Aktivurlaub oder Städtetrip – eine Auslandsreisekrankenversicherung bietet bereits zu günstigen Beiträgen umfassenden Schutz bei Krankheit und Unfällen auf all Ihren Reisen.
Privatversicherte sind auch im Ausland abgesichert
Ihre private Krankheitsvollversicherung gilt in ganz Europa - auch bei längerem Auslandsaufenthalt. Außerhalb Europas bieten die Versicherer in der Regel drei Monate im Jahr oder sogar länger Versicherungsschutz, mindestens aber einen Monat.
Den genauen Umfang Ihres Versicherungsschutzes können Sie dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. Im Zweifel können Sie sich auch direkt an Ihren Versicherer wenden.
Eingeschränkter Auslandsschutz von gesetzlich Versicherten
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet im Ausland nur eingeschränkten Schutz. Innerhalb der EU gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Jedoch haben Sie damit den Versicherungsschutz Ihres jeweiligen Aufenthaltslandes, die Leistungen können geringer sein als die der deutschen GKV. Außerhalb Europas besteht nur Versicherungsschutz, wenn Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Land getroffen hat (z. B. Israel). Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung haben Sie in jedem Land umfassenden Versicherungsschutz, der über die üblichen Krankenversicherungsleistungen hinausgeht.
Warum ist eine Auslandskrankenversicherung für Privatversicherte trotzdem sinnvoll?
Obwohl Sie als Privatversicherte bereits über einen umfassenden Versicherungsschutz verfügen, bietet sich eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung dennoch an. Denn manche Leistungen einer Auslandsreisekrankenversicherung sind nicht unbedingt im PKV-Vollschutz enthalten. Dazu zählen beispielsweise:
- ein medizinisch notwendiger oder sinnvoller Rücktransport nach Deutschland. Der Rücktransport ist fester Bestandteil der Auslandsreisekrankenversicherungen. Meistens zahlen die Versicherer zudem dann den Rücktransport, wenn der Krankenhausaufenthalt im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder die Kosten hierfür höher wären als für den Rücktransport. Der Rücktransport einer Begleitperson ist in vielen Versicherungen ebenfalls miteingeschlossen;
- Rettungs- und Bergungskosten. In manchen Vollversicherungstarifen sind sie nicht versichert – oder nur für den Fall, dass die Rettung/Bergung medizinisch notwendig ist. Wenn der Hauptgrund für die Rettung dann aber die Unwegsamkeit des Geländes ist, ist das nicht Bestandteil einer Vollversicherung;
- Rooming-in. Wenn Ihr Kind im Ausland ins Krankenhaus muss, können Sie es begleiten. Der Versicherer bezahlt auch Ihre Unterbringung im Krankenhaus;
- Betreuung Ihres Kindes im Ausland, wenn Sie selbst erkranken oder einen Unfall haben.
Die Auslandsreisekrankenversicherer bieten zudem in der Regel eine spezialisierte 24-Stunden-Hotline, die im Notfall informiert, unterstützt und vieles organisiert.
Sie können die Versicherung auf den Tag genau für einen Auslandsaufenthalt abschließen oder eine Jahrespolice wählen, die dauerhaft und auch für mehrere Auslandsreisen im Jahr gilt. Eine Jahrespolice für Singles kostet in der Regel zwischen 10 und 20 Euro, während Familientarife etwa zwischen 20 und 35 Euro jährlich liegen.
Leistet bei einer Krankheit oder einem Unfall im Ausland die Auslandsreisekrankenversicherung, bleibt die Vollversicherung davon grundsätzlich unberührt. Krankheitskosten im Ausland haben deshalb weder Auswirkungen auf einen Selbstbehalt noch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung.
Nicht vergessen!
Sie sollten eine Auslandskrankenversicherung immer vor Reisebeginn abschließen. Das geht online selbst kurz vor Reiseantritt noch. Nur in seltenen Fällen ist ein Vertragsabschluss vom Ausland aus möglich, der Versicherungsschutz greift aber nicht rückwirkend.
Versicherungsschutz bei Reisewarnung
Die Auslandsreisekrankenversicherer schließen häufig in ihren Versicherungsbedingungen eine Leistung in Ländern aus, für die eine Reisewarnung besteht. Um sicher zu gehen, dass Ihre Auslandskrankenversicherung Ihnen im Reiseland Schutz bietet, sollten Sie vorab prüfen:
- Besteht für das Reiseland eine Reisewarnung?
- Hat mein Versicherer bei Reisewarnungen oder in anderen Zusammenhängen eine Leistungspflicht ausgeschlossen?
Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihren Versicherer auf direktem Weg.
Befinden Sie sich bereits in einem Land, für das eine Reisewarnung neu ausgesprochen wird, sind Sie versichert.
Informationen zum sicheren Reisen
- Das Auswärtige Amt bietet auf seiner Seite "Sicher Reisen" eine Vielzahl von hilfreichen Informationen an, darunter auch zum Thema "Reisen und Gesundheit".