Lexikon

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Jahresarbeitsentgeltgrenze ist der im Sozialgesetzbuch verwendete Begriff für die allgemein als "Versicherungspflichtgrenze" und "Beitragsbemessungsgrenze" bekannten Größen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist eine der Sozialversicherungsrechengrößen, die jedes Jahr im Herbst von der Bundesregierung in Form einer Verordnung festgelegt werden. Sie ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) geregelt. Es gibt zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen:

  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V wird auch allgemein als Versicherungspflichtgrenzebezeichnet.
  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V beschreibt zum einen die Versicherungspflichtgrenze für bereits vor 2003 privatversicherte Arbeitnehmer, zum anderen die Beitragsbemessungsgrenze.
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