Lexikon

Beitragsrückerstattung

Die Private Krankenversicherung kennt verschiedene Arten der Beitragsrückerstattung.

Am bekanntesten ist die Folgende: Der Versicherte reicht ein Jahr lang keine Rechnungen ein und erhält deshalb von der Versicherung einen festen Betrag oder ein bis mehrere Monatsbeiträge zurück. Je länger der Versicherte keine Versicherungsleistungen in Anspruch nimmt, desto höher ist in der Regel die Beitragsrückerstattung. (Vorsorgeuntersuchungen sind meistens ausgenommen und gefährden deshalb die Beitragsrückerstattung nicht.)

Zudem zahlen manche Versicherer einen kleineren Teil der Beiträge zurück, wenn ein Versicherter nur ein bis maximal zwei Mal im Jahr Rechnungen einreicht.

Schließlich gibt es noch die Beitragsrückerstattungen, die der Versicherte nicht direkt als solche wahrnimmt. In diesem Fall setzt das Versicherungsunternehmen die sogenannten Rückstellungen für Beitragsrückerstattung dafür ein, eine Beitragserhöhung zu mindern, zu verhindern oder sogar den Beitrag zu senken. Diese Verrechnung ist unabhängig vom Verhalten des einzelnen Versicherten, hier sind die Ausgaben für das gesamte Kollektiv entscheidend.

Weitere Informationen zur Beitragsrückerstattung und zur Beitragskalkulation insgesamt finden Sie in unserer Broschüre: Die Beitragskalkulation in der Privaten Krankenversicherung.

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