Sind Privatversicherte auch bei längeren Auslandsaufenthalten abgesichert?

Mai 2021
Auto mit Gepäck auf dem Dach

Haben Sie auch schon einmal über eine längere Auszeit im Ausland nachgedacht? Ein Sabbatical ist für viele Berufstätige reizvoll. Auch viele Studierende freuen sich auf das Ende ihres Studiums, um den Rucksack zu packen und vor dem Start ins Berufsleben die Welt zu bereisen. Und jedes Jahr fliehen viele Rentner vor dem deutschen Winter in die sonnigen und warmen Mittelmeerländer.

Wenn Sie für mehrere Monate ins Ausland reisen wollen, sollten Sie vor der Abreise Ihren Krankenversicherungsschutz prüfen. Zwar profitieren Privatversicherte auch im Ausland von den umfangreichen Leistungen ihrer PKV. Es ist aber trotzdem sinnvoll, die Versicherungsbedingungen mit Ihren Reiseplänen abzugleichen und dementsprechend die Dauer und den Leistungsumfang Ihres Versicherungsschutzes durch zusätzliche Vereinbarungen oder eine Zusatzversicherung anzupassen.

Privatversicherte haben Versicherungsschutz in ganz Europa    

Bei längeren Auslandsreisen innerhalb Europas müssen Sie keine Abstriche machen, denn die Leistungen einer privaten Krankheitsvollversicherung gelten europaweit. Bei Reisen außerhalb Europas gilt Ihr privater Vollschutz in der Regel mindestens einen Monat, je nach Unternehmen und Tarif teilweise auch bis zu drei Monate oder sogar länger. Prüfen Sie diesbezüglich Ihren Vertrag. Sollten Sie eine längere Reise planen, dann können Sie die Geltungsdauer Ihres Tarifs durch eine besondere Vereinbarung vor Reisebeginn auch über diesen Zeitraum hinaus ausweiten.

Trotz der umfangreichen Leistungen ist eine gesonderte Auslandsreisekrankenversicherung auch für Privatversicherte empfehlenswert. Viele Tarife bieten Versicherungselemente, die über den Schutz der üblichen Vollversicherung hinausgehen – zum Beispiel einen medizinisch notwendigen oder sinnvollen Rücktransport in die Heimat. Eine Zusatzversicherung kann zudem den Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung Ihrer Vollversicherung erhalten, wenn Sie auf der Urlaubreise krank werden oder einen Unfall haben. Denn die Kosten der medizinischen Behandlung reichen Sie dann bei der Auslandsreisekrankenversicherung ein.

Was passiert, wenn aus einer längeren Reise ein dauerhafter Auslandsaufenthalt wird?

Wenn Sie nicht nur eine längere Auslandsreise antreten, sondern gleich Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, gibt es einiges zu beachten.

Lassen Sie sich in einem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) nieder, bleibt ihre Versicherung bestehen, sofern sie sie nicht kündigen. Sie haben in diesem Fall weiterhin Anspruch auf die Versicherungsleistungen, die Sie auch in Deutschland erhalten würden. Die Versicherung erstattet allerdings nur noch in maximaler Höhe der Kosten, die Sie in Deutschland zu erwarten gehabt hätten.

Verlegen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein Land, das nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, endet die private Krankenversicherung üblicherweise. Sie können Ihren Versicherer jedoch um eine gesonderte Vereinbarung bitten, mit der Ihr Versicherungsschutz zum Beispiel um ein bestimmtes Land ausgeweitet wird. Hierfür sollten Sie sich frühzeitig an den Versicherer wenden, auf jeden Fall vor der Abreise aus Deutschland. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht.

"Certificate of entitlement"

In einigen europäischen Ländern gibt es wie in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht. Für eine Ausnahme von dieser Pflicht, müssen Sie einen bestehenden Krankenversicherungsvertrag nachweisen. Das gilt zum Beispiel für viele Studierende, die am ERASMUS-Programm teilnehmen. Dafür gibt es für Privatversicherte das "Certificate of entitlement" [PDF].

Verlassen Sie Deutschland langfristig, endet die hiesige Pflicht zur Versicherung. Sie können Ihre Versicherung in diesem Fall ersatzlos kündigen, allerdings unter den geltenden Kündigungsfristen. Wenn Sie Ihre Versicherung mit dem Umzug beenden, sollten Sie über eine Anwartschaftsversicherung nachdenken. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie absehen können, dass Sie nach Deutschland zurückkehren werden. Durch eine Anwartschaftsversicherung kommen Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung in Ihren alten Tarif zurück und behalten Ihre bis dahin aufgebauten Alterungsrückstellungen.