Was sollten Sie über Hospiz und Palliativversorgung wissen?

Oktober 2021
Alte Frau im Bett, der die Hand gehalten wird

Die private Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen. So ist es in den Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung und auch in den Tarifinformationen der Versicherer festgehalten. Was ist jedoch, wenn bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung eine Heilung nicht mehr möglich und die Lebenserwartung begrenzt ist? An diesem Punkt setzt die Palliativmedizin ein.

Wie sieht es mit der Palliativversorgung für Privatversicherte aus?

Palliativmedizinische Versorgung bedeutet: Der Blick ist nicht auf lebenserhaltende Maßnahmen gerichtet, sondern auf die Erhaltung einer gewissen Lebensqualität durch die Linderung der Beschwerden. Oft geschieht dies zum Beispiel durch die Behandlung von Begleiterscheinungen der Krankheit wie Schmerzen oder von Nebenwirkungen der verordneten Medikamente, z. B. Übelkeit.

Mittlerweile gibt es verschiedene Orte und Organisationsformen der Palliativversorgung. Je nach persönlicher Lebenssituation und danach, welche Behandlung die persönliche Erkrankung erfordert, kann die palliative Betreuung zu Hause, im Hospiz oder im Krankenhaus erfolgen. Dies gilt auch für Privatversicherte.

Sind die Symptome so stark und so komplex, dass sie besonderer Aufmerksamkeit und Behandlung bedürfen, wird die Patientin oder der Patient auf die Palliativstation eines Krankenhauses verlegt. Die dortigen Krankenhausleistungen werden über das reguläre Fallpauschalensystem abgerechnet. In weniger schwierigen Fällen ist hingegen eine Betreuung im häuslichen Umfeld durch Angehörige unter medizinischer Begleitung möglich. Die Ärztin oder der Arzt kann die erbrachten Leistungen wie andere Hausbesuche auch über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen.

Zwischen diesen beiden Eckpunkten – familiärer Betreuung und Krankenhaus – finden sich die Angebote von ambulanten Hospizdiensten und Hospizen.

Hospiz oder ambulanter Hospizdienst: Was sind die Unterschiede?

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Neben der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung gibt es die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Sie ist für Menschen mit schweren Symptomen in ihrer letzten Lebensphase gedacht, wenn die allgemeine ambulante Palliativversorgung nicht mehr ausreicht und eine stationäre Behandlung nicht notwendig oder auch nicht mehr gewollt ist. Lesen Sie hierzu unseren Artikel Wie hält die PKV es mit der SAPV – spezialisierten ambulanten Palliativversorgung?.

Ambulante Hospizdienste bieten eine Begleitung der schwerstkranken Person in der letzten Lebensphase und beziehen die Angehörigen auf Wunsch ein. Diese Aufgabe wird von speziell geschulten ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernommen. Meistens nehmen zu Hause betreute Menschen das Angebot der Hospizdienste wahr. Der Betreuer oder die Betreuerin kümmert sich aber dann auch z. B. bei einer Einweisung in ein Krankenhaus oder Hospiz weiter. Die Versorgung zu Hause durch Dienste und Ärzte wird oft auch als allgemeine ambulante Palliativversorgung bezeichnet.

Die Arbeit der Hospizdienste wird nicht vergütet, jedoch gibt es eine Förderung durch die gesetzliche (GKV) und private Krankenversicherung (PKV). Hierfür müssen die Hospizdienste mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten oder Arztpraxen zusammenarbeiten und weitere Voraussetzungen erfüllen. Grundlage für die Förderung durch die PKV ist ein Vertrag zwischen dem PKV-Verband und den Hospizverbänden auf Bundesebene. Weitere Informationen hierzu können Sie auf der Themenseite des PKV-Verbandes nachlesen.

Für ärztliche Leistungen der ambulanten Palliativversorgung erhalten Sie eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese können Sie zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Entsprechendes gilt für Pflegeleistungen durch professionelle Pflegedienste oder Pflegekräfte. Hier übernimmt Ihre private Pflegeversicherung die Kosten im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

Stationäre Hospize

Stationäre Hospize bieten schwerkranken Menschen eine Begleitung und Versorgung bis zum Tod, wenn ein Krankenhausaufenthalt nicht notwendig oder nicht gewünscht und eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Im Zentrum steht dabei die pflegerische Versorgung und Zuwendung durch ausgebildete und qualifizierte Kräfte. Bei den Hospizen handelt es sich um kleine, eher familiär anmutende Einrichtungen mit meist acht bis zwölf Betreuungsplätzen. Die Versorgung im Hospiz wird von der privaten Kranken- und Pflegeversicherung nach den üblichen Erstattungsregelungen vergütet. Neben den stationären Hospizen gibt es zudem Tageshospize, in denen die Erkrankten nur tagsüber einige Stunden verbringen.

Besondere Regelungen gelten für die Versorgung von Kindern, die häufig über viele Jahre mit ihrer schweren Erkrankung leben. Sie werden deshalb oft mehrfach in einem regulären stationären Hospiz oder einem speziellen Kinderhospiz betreut. Auch hier erbringt die Private Krankenversicherung die entsprechenden Leistungen.

Viele Versicherer haben in ihren Tarifinformationen die Rahmenbedingungen für die Erstattung einer stationären oder auch teilstationären Versorgung in einem Hospiz festgehalten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an Ihren Versicherer bzw. den Versicherer Ihres oder Ihrer Angehörigen wenden und ihn bitten, Ihnen eine Auskunft bezüglich der Kostenübernahme zu geben. Beachten Sie dabei, dass auch die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hospize bzw. Hospizdienste übernimmt.

Ausführliche Informationen über die Vorsorge für die letzte Lebensphase, Palliativversorgung und Hospiz bietet Ihnen compass private pflegeberatung:

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Über die Pflegesuche von compass können Sie neben Pflegeplätzen und Pflegediensten zudem ambulante Hospizdienste, Angebote der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie Hospize finden:

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