Sozialtarife

Warum die Beiträge im Standardtarif und Basistarif steigen

Der PKV-Verband kalkuliert die Beiträge in diesen Sozialtarifen für die Branche. Dabei gelten die gleichen Grundvoraussetzungen für Erhöhungen wie in anderen Tarifen der privaten Krankenversicherung.
Mai 2025

Was sind Leistungsausgaben und warum steigen sie?

Zu den Leistungsausgaben zählen insbesondere die Ausgaben der privaten Krankenversicherungsunternehmen für

  • ärztliche und zahnärztliche ambulante Behandlungen
  • Psychotherapie
  • Behandlungen durch sonstige Therapeutinnen und Therapeuten (sogenannte Heilmittel), z. B. Krankengymnastik und Ergotherapie
  • Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel
  • Krankenhausbehandlungen
  • medizinische Rehabilitation

 

Die Kostensteigerungen betreffen auch den Standardtarif und den Basistarif - teilweise sogar überproportional. So sind etwa im Standardtarif überdurchschnittlich viele ältere Menschen versichert. Und weil Ältere statistisch häufiger im Krankenhaus behandelt werden, wirken sich steigende Kosten in diesem Versorgungsbereich im Standardtarif auch entsprechend stärker aus.

Wie funktioniert die Beitragsberechnung in Standardtarif und Basistarif?

Anders als bei unternehmensindividuellen Tarifen kalkuliert der Verband der Privaten Krankenversicherung die grundlegenden Beiträge des brancheneinheitlichen Standardtarifs und Basistarifs für alle Versicherungsunternehmen. Hierfür müssen unter anderem die Meldungen der Versicherungsunternehmen zu den Leistungsausgaben im jeweiligen Tarif betrachtet werden. Bei einer deutlichen Abweichung der tatsächlichen von den erwarteten Leistungen ist eine Änderung der Beiträge zu prüfen. Das gilt auch, wenn sich die Lebenserwartung geändert hat.

Wissenswert

Wenn Sie im Basis- oder Standardtarif versichert sind und in den letzten Jahren keine Beitragserhöhungen erfahren haben, müssen bei einer Beitragsanpassung auch weiter zurückliegende Steigerungen der Leistungsausgaben berücksichtigt werden.

Sieht der PKV-Verband eine Beitragserhöhung im Standardtarif oder Basistarif als notwendig an, muss ihr ein unabhängiger Treuhänder zustimmen. Der Verband berechnet zunächst die Beiträge für Neuversicherte in diesen Tarifen. Für Ihren individuellen Beitrag berücksichtigt Ihre PKV dann noch die Alterungsrückstellungen, die Ihnen zuzuordnen sind. Zudem bezieht sie die unternehmensindividuellen Verwaltungskosten in den Beitrag ein. Dadurch ist Ihr Beitrag im Standardtarif oder Basistarif mit dem gleichaltriger Versicherter bei anderen PKV-Unternehmen zwar vergleichbar, aber nicht identisch. Durch die Art der Kalkulation erfolgen die Beitragserhöhungen für den Standardtarif und Basistarif üblicherweise zum 1. Juli eines Jahres und nicht zu Jahresbeginn.

Sie zahlen nie mehr als den Höchstbeitrag

In beiden Tarifen, Basistarif wie Standardtarif, gibt es einen Höchstbeitrag. Ihr Beitrag darf nicht höher sein als dieser gesetzlich vorgeschriebene Wert – auch nicht, wenn Sie einen Risikozuschlag zu zahlen haben. Sollte die Kalkulation für sie eine Beitragserhöhung über diesen Höchstwert hinaus ergeben, wird Ihr Beitrag gekappt. Die erforderliche Restfinanzierung Ihres Beitrags tragen dann über eine Umlage die Versicherten anderer Tarife. Dies gilt insbesondere im Basistarif, da hier die meisten Versicherten den Höchstbeitrag zahlen.

Als Beamte im Standardtarif oder Basistarif

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, haben Sie auch im Standard- oder Basistarif einen beihilfekonformen Versicherungsschutz. Entsprechend wird ihr Beitrag berechnet. Ebenso gilt für Sie dann ein niedrigerer Höchstbeitrag gemäß dem versicherten Prozentsatz. Erhalten Sie z. B. 70 Prozent Beihilfe, so müssen Sie auch nur maximal 30 Prozent des Höchstbeitrages zahlen: Das sind im Standardtarif 241,45 Euro und im Basistarif 282,79 Euro.

Kann ich die Beitragserhöhung überprüfen lassen?

Sie können bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um Auskunft bitten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung erfüllt sind und ob ein unabhängiger Treuhänder zugestimmt hat.

Was kann ich tun, wenn ich den Beitrag im Standardtarif oder Basistarif nicht zahlen kann?

Erhalten Sie Sozialhilfe, erkennt der Sozialhilfeträger den vollen Beitrag zum Standardtarif bei der Ermittlung Ihrer Hilfebedürftigkeit und Ihres Regelbedarfs als angemessen an. Dadurch können Sie im Standardtarif versichert bleiben und erhalten einen passenden Zuschuss zum Beitrag. 

Auch im Basistarif erhalten Sie Unterstützung, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind. Zunächst wird Ihr Beitrag auf den halben Höchstbeitrag gesenkt, was solidarisch von allen PKV-Versicherten getragen wird. Sind Sie mit diesem reduzierten Beitrag weiterhin überfordert, zahlt der Sozialversicherungsträger einen angemessenen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung.

Umfassende Informationen zum Standardtarif und Basistarif bietet auch unsere Broschüre: