Warum die Beiträge im Standardtarif und Basistarif steigen
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- Zum 1. Juli 2025 müssen die Beiträge aller Versicherten in zwei Sozialtarifen der PKV, dem Standardtarif und dem Basistarif, angehoben werden. Bereits zu Beginn des Jahres hatten sehr viele Versicherte in anderen PKV-Tarifen eine Beitragserhöhung erfahren. Sowohl bei den Sozialtarifen als auch bei den unternehmensindividuellen Tarifen liegt der Grund für die Beitragsanpassung in erster Linie bei deutlich gestiegenen Leistungsausgaben der privaten Krankenversicherung.
- Im Standardtarif waren Ende 2024 53.900 Personen versichert, im Basistarif 35.100 Personen. Davon zahlten etwa 80 Prozent der Basistarif-Versicherten und 1 Prozent der Standardtarif-Versicherten einen gesetzlich begrenzten Beitrag und deshalb auch nach dem 1. Juli den gleichen Beitrag wie bisher.
Was sind Leistungsausgaben und warum steigen sie?
Zu den Leistungsausgaben zählen insbesondere die Ausgaben der privaten Krankenversicherungsunternehmen für
- ärztliche und zahnärztliche ambulante Behandlungen
- Psychotherapie
- Behandlungen durch sonstige Therapeutinnen und Therapeuten (sogenannte Heilmittel), z. B. Krankengymnastik und Ergotherapie
- Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel
- Krankenhausbehandlungen
- medizinische Rehabilitation
- Zu einem Anstieg der Leistungsausgaben führen vor allem zwei Faktoren: 1. Die Kosten der einzelnen Leistungen steigen. 2. Versicherte nehmen insgesamt mehr Leistungen in Anspruch. Die aktuelle Beitragserhöhung geht auf die Leistungsausgaben bis Ende 2023 zurück. In diesem Jahr gab es gerade im Krankenhausbereich höhere Ausgaben. Ausführliche Informationen dazu bietet unser Hintergrundartikel.
Die Kostensteigerungen betreffen auch den Standardtarif und den Basistarif - teilweise sogar überproportional. So sind etwa im Standardtarif überdurchschnittlich viele ältere Menschen versichert. Und weil Ältere statistisch häufiger im Krankenhaus behandelt werden, wirken sich steigende Kosten in diesem Versorgungsbereich im Standardtarif auch entsprechend stärker aus.
Wie funktioniert die Beitragsberechnung in Standardtarif und Basistarif?
Anders als bei unternehmensindividuellen Tarifen kalkuliert der Verband der Privaten Krankenversicherung die grundlegenden Beiträge des brancheneinheitlichen Standardtarifs und Basistarifs für alle Versicherungsunternehmen. Hierfür müssen unter anderem die Meldungen der Versicherungsunternehmen zu den Leistungsausgaben im jeweiligen Tarif betrachtet werden. Bei einer deutlichen Abweichung der tatsächlichen von den erwarteten Leistungen ist eine Änderung der Beiträge zu prüfen. Das gilt auch, wenn sich die Lebenserwartung geändert hat.
Wissenswert
Wenn Sie im Basis- oder Standardtarif versichert sind und in den letzten Jahren keine Beitragserhöhungen erfahren haben, müssen bei einer Beitragsanpassung auch weiter zurückliegende Steigerungen der Leistungsausgaben berücksichtigt werden.
Sieht der PKV-Verband eine Beitragserhöhung im Standardtarif oder Basistarif als notwendig an, muss ihr ein unabhängiger Treuhänder zustimmen. Der Verband berechnet zunächst die Beiträge für Neuversicherte in diesen Tarifen. Für Ihren individuellen Beitrag berücksichtigt Ihre PKV dann noch die Alterungsrückstellungen, die Ihnen zuzuordnen sind. Zudem bezieht sie die unternehmensindividuellen Verwaltungskosten in den Beitrag ein. Dadurch ist Ihr Beitrag im Standardtarif oder Basistarif mit dem gleichaltriger Versicherter bei anderen PKV-Unternehmen zwar vergleichbar, aber nicht identisch. Durch die Art der Kalkulation erfolgen die Beitragserhöhungen für den Standardtarif und Basistarif üblicherweise zum 1. Juli eines Jahres und nicht zu Jahresbeginn.
Sie zahlen nie mehr als den Höchstbeitrag
In beiden Tarifen, Basistarif wie Standardtarif, gibt es einen Höchstbeitrag. Ihr Beitrag darf nicht höher sein als dieser gesetzlich vorgeschriebene Wert – auch nicht, wenn Sie einen Risikozuschlag zu zahlen haben. Sollte die Kalkulation für sie eine Beitragserhöhung über diesen Höchstwert hinaus ergeben, wird Ihr Beitrag gekappt. Die erforderliche Restfinanzierung Ihres Beitrags tragen dann über eine Umlage die Versicherten anderer Tarife. Dies gilt insbesondere im Basistarif, da hier die meisten Versicherten den Höchstbeitrag zahlen.
- Im Standardtarif liegt der Höchstbeitrag 2025 bei 804,82 Euro im Monat, für den Basistarif gilt 2025 ein Höchstbeitrag von 942,64 Euro. Sind Sie als Ehepaar im Standardtarif versichert oder sozial hilfebedürftig im Basistarif, gelten andere Höchstbeiträge.
Als Beamte im Standardtarif oder Basistarif
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, haben Sie auch im Standard- oder Basistarif einen beihilfekonformen Versicherungsschutz. Entsprechend wird ihr Beitrag berechnet. Ebenso gilt für Sie dann ein niedrigerer Höchstbeitrag gemäß dem versicherten Prozentsatz. Erhalten Sie z. B. 70 Prozent Beihilfe, so müssen Sie auch nur maximal 30 Prozent des Höchstbeitrages zahlen: Das sind im Standardtarif 241,45 Euro und im Basistarif 282,79 Euro.
Kann ich die Beitragserhöhung überprüfen lassen?
Sie können bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um Auskunft bitten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung erfüllt sind und ob ein unabhängiger Treuhänder zugestimmt hat.
- Informationen der BaFin zur Privaten Krankenversicherung im Allgemeinen wie auch zur Beitragskalkulation finden Sie auf der Themenseite der Aufsichtsbehörde.
Was kann ich tun, wenn ich den Beitrag im Standardtarif oder Basistarif nicht zahlen kann?
- Der Standardtarif stellt erfahrungsgemäß eine gute Option für langjährig Versicherte dar, da Alterungsrückstellungen die Beiträge erheblich senken können. Wenn der Beitrag Sie dennoch finanziell überfordert und Sie als hilfebedürftig nach dem Sozialrecht gelten, können Sie staatliche Unterstützung erhalten. Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit [PDF]
Erhalten Sie Sozialhilfe, erkennt der Sozialhilfeträger den vollen Beitrag zum Standardtarif bei der Ermittlung Ihrer Hilfebedürftigkeit und Ihres Regelbedarfs als angemessen an. Dadurch können Sie im Standardtarif versichert bleiben und erhalten einen passenden Zuschuss zum Beitrag.
Auch im Basistarif erhalten Sie Unterstützung, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind. Zunächst wird Ihr Beitrag auf den halben Höchstbeitrag gesenkt, was solidarisch von allen PKV-Versicherten getragen wird. Sind Sie mit diesem reduzierten Beitrag weiterhin überfordert, zahlt der Sozialversicherungsträger einen angemessenen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung.