Lexikon

Standardtarif

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitliche PKV-Tarif mit sozialer Schutzfunktion für eine gesetzlich eingeschränkte Personengruppe.

Der Standardtarif wurde 1994 eingeführt und richtet sich insbesondere an ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen. 

Nach den gesetzlichen Vorgaben steht der Standardtarif Versicherten, die ihren Vollversicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, unter folgenden Bedingungen offen:

  • ab vollendetem 65. Lebensjahr mit mindestens 10-jähriger Vorversicherungszeit in der PKV oder
  • ab vollendetem 55. Lebensjahr mit mindestens 10-jähriger Vorversicherungszeit in der PKV und einem Einkommen unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze oder
  • altersunabhängig bei Bezug einer Rente oder Pension aufgrund von Erwerbsunfähigkeit, mindestens 10-jähriger Vorversicherungszeit in der PKV und einem Einkommen unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze.

Familienangehörige, die bei einer GKV-Mitgliedschaft des oder der Versicherten familienversichert wären, können ebenfalls in den Standardtarif wechseln.

Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Beitrag ist auf den allgemeinen Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.

Versicherten mit Vertragsabschluss ab 2009 steht anstelle des Standardtarifs der Basistarifzur Verfügung.

Weitere Informationen über den Standardtarif finden Sie
in der Broschüre Alternativen in jeder Lebenslage - Optionen für PKV-Versicherte [PDF] und
in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Standardtarif [PDF].

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