Sozialtarife

Warum die Beiträge im Standardtarif steigen

Für den Standardtarif gelten Besonderheiten bei der Beitragskalkulation, da es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif handelt, der nur langjährig Versicherten offensteht.
Juni 2024

Die Beiträge im Standardtarif werden erstmalig seit 3 Jahren zum 1. Juli 2024 erhöht. Der monatliche Durchschnittsbeitrag wird von 366 Euro auf etwa 400 Euro steigen. Der Grund für diese Erhöhung ist vor allem eine allgemeine Steigerung der Leistungsausgaben der letzten Jahre. 

Anders als in unternehmensindividuellen Tarifen werden die Beiträge im brancheneinheitlichen Standardtarif ebenso wie im Basistarif vom Verband der Privaten Krankenversicherung kalkuliert. Basierend auf dieser Kalkulation ermittelt jedes Versicherungsunternehmen den individuellen Beitrag für jeden Versicherten, wobei die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen und die spezifischen Verwaltungskosten des Unternehmens berücksichtigt werden. Daher kann Ihr individueller Beitrag von dem oben genannten Durchschnittsbeitrag abweichen.

Übrigens:

Bei einer Beitragserhöhung muss ein unabhängiger Treuhänder oder eine Treuhänderin die Rechnungsgrundlagen des Versicherers überprüfen und die Anpassung genehmigen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird mit einbezogen.

Was sind Leistungsausgaben und warum steigen sie?

Zu den Leistungsausgaben zählen insbesondere:

  • die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung sowie Heilmittel (z. B. Krankengymnastik und Ergotherapie)
  • die Versorgung mit Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln
  • die Krankenhausbehandlung 
  • die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Die Inanspruchnahme dieser Leistungen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Zudem führt der medizinisch-technische Fortschritt ebenfalls zu höheren Kosten, da neue und verbesserte Behandlungsmethoden kostspieliger sind.

Wie hoch ist der Höchstbeitrag im Standardtarif?

In diesem Tarif ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt (2024: 755,56 Euro/Monat). Diese Grenze gilt auch für Versicherte mit einem Risikozuschlag – Sie zahlen also nicht mehr als den oben genannten Höchstbeitrag.

Für Eheleute und Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) beträgt die Grenze 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags, sofern ihr Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2024: 62.100 Euro/Jahr) nicht überschreitet.

Wenn Sie gemäß der Berechnung einen Beitrag über dem Höchstbeitrag zahlen müssten, wendet der Versicherer eine Beitragskappung an. Die entstehenden Kosten werden dann durch eine Umlage aller PKV-Versicherten finanziert.

Wo kann ich die Beitragserhöhung überprüfen lassen?

Sie können bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um Auskunft bitten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung erfüllt sind und ob ein unabhängiger Treuhänder zugestimmt hat.

Informationen der BaFin zur Privaten Krankenversicherung im Allgemeinen wie auch zur Beitragskalkulation finden Sie auf der Themenseite der Institution.  

Was kann ich tun, wenn ich den Beitrag im Standardtarif nicht zahlen kann?

Der Standardtarif stellt eine kostengünstige Option für langjährig Versicherte dar, da Alterungsrückstellungen die Beiträge erheblich senken können. Falls der Beitrag Sie dennoch finanziell überfordert und Sie als hilfebedürftig nach Sozialrecht (SGB XII) gelten, können Sie staatliche Unterstützung erhalten.

Bei Bezug von Sozialhilfe erkennt der Sozialhilfeträger den vollen Beitrag für eine Absicherung im Standardtarif bei der Ermittlung der Hilfebedürftigkeit und des Regelbedarfs als angemessen an. Dadurch können Sie bei Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII (Sozialhilfe) in ihrem Tarif bleiben. Ein Wechsel in den Basistarif bringt ihnen keinen Vorteil. Langjährig Versicherte in Normaltarifen, die erstmals Sozialhilfe erhalten, sind zudem deshalb oft mit einem Wechsel in den Standardtarif besser beraten als mit einem Wechsel in den Basistarif. Hier bietet sich ein ausführlicher Austausch mit dem Versicherer an. Mehr Informationen gibt es in unserer Broschüre:

Wie sich die Beiträge im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung entwickeln und ob Sie mit weiteren Beitragserhöhungen rechnen müssen, erklärt der PKV-Verband auf seiner Wissensseite.