Rechengrößen

Das ist der Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen werden erhöht. Dadurch steigen die maximalen Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
November 2025

Einige Werte in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind gesetzlich festgelegt. Dazu gehören die maximalen Arbeitgeberzuschüsse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese leiten sich aus Werten der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab.

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Für Privatversicherte relevante Werte der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Die Höchstwerte für die Arbeitgeberzuschüsse und die Höchstbeiträge zur Pflegeversicherung, zum Standard- und Basistarif werden auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der verschiedenen Beitragssätze berechnet.

Zwei Werte hebt die Bundesregierung zum 1. Januar 2026 an:

  • die Beitragsbemessungsgrenze – eine der sogenannten Rechengrößen der Sozialversicherung. Anfang Oktober hat das Bundeskabinett die entsprechende Verordnung für 2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats ist am 21. November erfolgt.
  • den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen. Dieser Wert ist nicht zwangsläufig identisch mit dem tatsächlichen Durchschnitt der GKV-Zusatzbeitragssätze, sondern wird vom Bundesgesundheitsministerium bekannt gegeben (für 2026: Anfang November 2025). Grundlage hierfür ist stets die Prognose des Schätzerkreises, die für 2026 im Oktober 2025 veröffentlicht wurde.

Für 2026 ergeben sich damit folgende Werte, die für die PKV relevant sind:

  • Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 Euro/Monat (2025: 5.512,50 Euro/Monat)
  • allgemeiner Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 2026 wie 2025: 14,6 %
  • durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen 2026: 2,9 % (2025: 2,5 %)
  • Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung für Versicherte mit Kind 2026 wie 2025: 3,6 %

Einkommensgrenze für einen Wechsel in die PKV

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.

Maximale Arbeitgeberzuschüsse für Privatversicherte 2026

Als abhängig Beschäftigte erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss zu Ihrem privaten Krankenversicherungsbeitrag. Er beträgt die Hälfte Ihres Versicherungsbeitrags. Zudem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag Ihrer Angehörigen erhalten.

Ihr Arbeitgeber zahlt allerdings nicht mehr als den gesetzlich festgelegten maximalen Arbeitgeberzuschuss. Dieser entspricht dem halben GKV-Höchstbeitrag (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz), der für alle gesetzlich Versicherten mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gilt. Der durchschnittliche Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 1.017,19 Euro.

Auch zu Ihrer privaten Pflegeversicherung zahlt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe Ihres halben Beitrags, jedoch nicht mehr als den halben Höchstbeitrag gesetzlich Versicherter mit Kind (2026: 209,26 Euro).

Maximaler Arbeitgeberzuschuss 2026 (monatlich) 2025 (monatlich)
private Krankenversicherung 508,59 Euro 471,32 Euro
private Pflegeversicherung* 104,63 Euro   99,23 Euro
insgesamt 613,22 Euro 570,55 Euro

* In Sachsen ist der maximale Arbeitgeberzuschuss geringer, da dort zur Finanzierung der Pflegeversicherung nicht der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft wurde. Deshalb gilt in diesem Bundesland 2026 ein maximaler Arbeitgeberzuschuss von 75,56 Euro (2025: 71,66 Euro).