Lexikon
Pflegezusatzversicherung
Versicherungsschutz gegen das Pflegerisiko, der die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung ergänzt. Sie werden als Pflegetagegeld-, Pflegekosten-, Pflegerenten- oder als staatlich geförderte (Pflege-Bahr) ergänzende Pflegeversicherung angeboten.
Bei den meisten Unternehmen besteht für den Abschluss der Versicherung in der Regel ein Höchstalter zwischen 55 und 70 Jahren. Die Beiträge zu einer privaten Pflegezusatzversicherung hängen vom gewählten Leistungsumfang, vom Eintrittsalter sowie vom Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss ab. Die Beiträge werden nach dem Kapitaldeckungsverfahren kalkuliert.