GKV + PKV

Gesetzlich versichert mit privater Zusatzversicherung? Das ist beim Zahnarzt wichtig

Sie haben eine private Zahnzusatzversicherung? Dann ist es wichtig zu wissen, was Ihre GKV übernimmt – und wo Ihre Zusatzversicherung Ihnen mehr bietet.
Mai 2026

Hinweis

Dieser Text richtet sich an gesetzlich Versicherte mit privater Zahnzusatzversicherung. Für privat Vollversicherte gelten andere Regelungen – sie haben je nach Tarif sowohl bei Front- als auch bei Backenzähnen Anspruch auf hochwertige Kunststofffüllungen. Allgemeine Informationen zur Zahnarztbehandlung als Privatversicherte

Was vor einer Vereinbarung über höhere Gebührensätze zu wissen ist

Eine private Zahnzusatzversicherung ergänzt den Schutz Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Je nach Tarif kann sie zum Beispiel Kosten übernehmen für: 

  • hochwertigere Füllungsmaterialien
  • Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantate
  • Zahnreinigungen
  • kieferorthopädische Behandlungen 

Wie viel Ihre Zusatzversicherung übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab. Je nach Vertrag können Wartezeiten, Höchstbeträge oder Einschränkungen gelten. Prüfen Sie deshalb vor einer Behandlung in Ihren Versicherungsunterlagen, was Ihr Tarif abdeckt – oder fragen Sie direkt bei Ihrem Versicherer nach. So vermeiden Sie, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.  

Was übernimmt die GKV – und was leistet die Zahnzusatzversicherung?

Gerade bei Füllungen lohnt es sich zu wissen, wo die Kassenleistung aufhört und wo Ihre Zusatzversicherung einspringt: 

  • Bei den Frontzähnen haben Sie Anspruch auf Kunststofffüllungen aus Komposit, die mit einer speziellen Klebetechnik befestigt und in mehreren Schichten aufgebaut werden. Das ist eine zeitgemäße Versorgung - der schichtweise Aufbau ist vollständige Kassenleistung.

    Die Behauptung, die Kasse übernehme nur eine einfache Füllung in einer einzigen Schicht, ist falsch.

 

  • Bei den Backenzähnen übernimmt die Kasse Füllungen mit Materialien, die von selbst am Zahn haften – ohne zusätzlichen Kleber. In Ausnahmefällen können auch sogenannte Bulkfill-Komposite (spezielle Kunststoffe für größere Füllungen) erstattet werden.

    Die hochwertigere Klebe- und Schichttechnik, die bei Frontzähnen Kassenleistung ist, übernimmt die GKV bei Backenzähnen nicht. 

Wann kommt eine Mehrkostenvereinbarung in Betracht?

Mehrkosten kommen infrage, wenn eine Füllung über die Kassenleistung hinausgeht - zum Beispiel: 

Bei den Frontzähnen:  

  • natürlichere Optik: Statt einer einfarbigen Füllung bekommt der Zahn mehrere Farbschichten – so sieht er natürlicher aus

Bei den Backenzähnen: 

  • langlebigere Materialien: Zum Beispiel eine Komposit-Füllung oder eine Einlagefüllung aus Keramik oder Gold (sogenanntes Inlay), die besonders haltbar ist
  • hochwertigere Technik: eine Kunststofffüllung mit Adhäsiv-Klebe- und Schichttechnik  

Für alle drei Optionen gilt: Die Mehrleistung ist freiwillig. Sie haben immer Anspruch auf die Kassenversorgung ohne Zuzahlung bzw. Mehrkostenvereinbarung.

Was ist eine Mehrkostenvereinbarung?

In der Mehrkostenvereinbarung steht, welche Leistung über Kassenniveau hinausgeht und was sie kostet. Die Praxis rechnet den Kassenanteil mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab – den Aufpreis stellt sie Ihnen privat in Rechnung, und Sie können ihn bei Ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen.

Rein kosmetische Behandlungen sind etwas anderes.

Wenn kein medizinischer Grund vorliegt – zum Beispiel, weil Sie eine intakte Füllung (auch intakte Amalgamfüllungen) nur aus optischen Gründen austauschen möchten –, ist das keine Mehrkostenvereinbarung. Solche Wunschbehandlungen rechnet die Praxis vollständig privat nach Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Das heißt: Ihre gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich nicht, und Sie tragen die gesamten Kosten selbst. Ob und inwieweit Ihre Zahnzusatzversicherung solche Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab – fragen Sie vorher Ihren Versicherer.

Welche Fragen sollte ich beim Zahnarzt stellen?

Wenn Ihnen eine Mehrkostenvereinbarung vorgelegt wird, lassen Sie sich erklären,

  • welche Füllung Ihre GKV an diesem Zahn ohne Zuzahlung übernimmt
  • was genau an der teureren Variante anders ist 
  • ob der Unterschied medizinisch notwendig ist oder vor allem ästhetische Gründe hat

Wichtig: Sie müssen eine Mehrkostenvereinbarung nicht sofort unterschreiben. Nehmen Sie sich Bedenkzeit und klären Sie vorher mit Ihrer privaten Zusatzversicherung, ob und in welcher Höhe Ihr Tarif die Mehrkosten erstattet. Im Zweifel holen Sie eine Zweitmeinung ein oder lassen sich von Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung beraten.

Gut vorbereitet zum Zahnarzt

Nehmen Sie unser Infoblatt mit in die Praxis. Es fasst auf einer Seite zusammen, welche Füllungen ohne Zuzahlung möglich sind, wann Mehrkosten okay sind und wann Sie besser nachfragen sollten.