Die GKV-Beiträge steigen 2025: Was bedeutet das für Privatversicherte?
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2025 wird die Beitragsbemessungsgrenze einem Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zufolge auf 5.512,50 Euro im Monat ansteigen. Dies ist ein vorläufiger Wert, der noch vom Bundeskabinett und dem Bundesrat bestätigt werden muss. Aus der Erfahrung heraus ist aber eher nicht damit zu rechnen, dass es hier eine Änderung geben wird.
Zudem hat der GKV-Spitzenverband eine Prognose abgegeben, dass die Zusatzbeitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen ab 2025 durchschnittlich um etwa 0,6 Prozentpunkte höher liegen werden als bisher. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz läge der Beitragssatz der gesetzlich Versicherten damit bei 16,9 Prozent.
Die Änderungen dieser Werte können auch Sie als Privatversicherte betreffen:
Anhebung des Arbeitgeberzuschusses zur PKV
Aktuell können Sie maximal 421,76 Euro im Monat als Arbeitgeberzuschuss zu Ihrem PKV-Beitrag erhalten. Werden die Beitragsbemessungsgrenze und durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wie oben genannt angehoben, steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss 2025 zur Krankenversicherung auf fast 466 Euro.
Auch der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung erhöht sich, wenn auch moderater, und zwar auf fast 94 Euro im Monat.
Anstieg der Höchstbeiträge in Basistarif, Standardtarif und Pflegeversicherung
Für die Sozialtarife Basistarif und Standardtarif gelten Höchstbeiträge, denen die Beitragsbemessungsgrenze und die GKV-Beitragssätze zugrunde liegen. Nach den derzeitigen Informationen wird der Höchstbeitrag im Basistarif 2025 bei etwa 930 Euro/Monat und der Höchstbeitrag im Standardtarif 2025 bei fast 805 Euro/Monat liegen.
Der Höchstbeitrag zur Pflegepflichtversicherung wird durch die neue Beitragsbemessungsgrenze 2025 auf etwa 187 Euro/Monat steigen.