Rechengrößen

Das ist der Arbeitgeberzuschuss 2024

Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenze und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der GKV erhöht. Für die PKV wirkt sich das auf den maximalen Arbeitgeberzuschuss und diverse Höchstbeiträge aus.
November 2023
Gespräch zwischen zwei Personen am Bildschirmarbeitsplatz

Einige Werte in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind gesetzlich festgelegt. Dazu gehören insbesondere die maximalen Arbeitgeberzuschüsse und die Höchstbeiträge in der Pflegepflichtversicherung, im Standardtarif und im Basistarif.

Für Privatversicherte relevante Werte der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Die Höchstwerte für die Arbeitgeberzuschüsse und für die Beiträge zur Pflegeversicherung, zum Standard- und Basistarif werden auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der verschiedenen Beitragssätze berechnet.

Zwei der Werte wird die Bundesregierung zum 1. Januar 2024 anheben:

  • die Beitragsbemessungsgrenze – eine der sogenannten Rechengrößen der Sozialversicherung. Ende November 2023 hat der Bundesrat der entsprechenden Verordnung für 2024 aus dem Bundesarbeitsministerium zugestimmt. 
  • den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen. Er wurde Ende Oktober vom Bundesgesundheitsministerium bekannt gegeben. Grundlage hierfür ist stets die Prognose des Schätzerkreises, der Mitte Oktober zusammenkam.

Für 2024 ergeben sich damit folgende Werte, die für die PKV relevant sind:

  • Beitragsbemessungsgrenze 2024: 5.175,00 Euro/Monat (2023: 4.987,50 Euro/Monat)
  • allgemeiner Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 2024 wie 2023: 14,6 %
  • durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen 2024: 1,7 % (2023: 1,6 %)
  • Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern seit Juli 2023 und auch 2024: 3,4 %

Maximale Arbeitgeberzuschüsse für Privatversicherte 2024

Als abhängig Beschäftigte erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss zu Ihrem privaten Krankenversicherungsbeitrag. Er beträgt die Hälfte Ihres Versicherungsbeitrags. Zudem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag Ihrer Angehörigen erhalten.

Ihr Arbeitgeber zahlt allerdings nicht mehr als den gesetzlich festgelegten maximalen Arbeitgeberzuschuss. Dieser entspricht dem halben GKV-Höchstbeitrag (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz), der für alle gesetzlich Versicherten mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gilt. Der durchschnittliche Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt dieses Jahr bei 843,52 Euro.

Maximaler Arbeitgeberzuschuss

2024 (monatlich)

2023 (monatlich)
private Krankenversicherung 421,76 Euro 403,99 Euro
private Pflegeversicherung* 87,98 Euro   84,79 Euro
insgesamt 509,74 Euro 488,78 Euro

* In Sachsen ist der maximale Arbeitgeberzuschuss geringer, da dort zur Finanzierung der Pflegeversicherung nicht der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft wurde. Deshalb gilt in diesem Bundesland 2024 ein maximaler Arbeitgeberzuschuss von 62,10 Euro (2023: 59,85 Euro).

Höchstbeiträge in der PKV 2024

Für die Private Pflegeversicherung, den Basistarif und den Standardtarif hat der Gesetzgeber Höchstbeiträge festgelegt.

Private Pflegeversicherung

Der Höchstbeitrag in der Privaten Pflegepflichtversicherung liegt 2024 bei 175,96 Euro (2023: 169,58 Euro) im Monat. Privatversicherte Ehepaare zahlen zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung, also 263,94 Euro. Für Privatversicherte mit Anspruch auf Beihilfe gilt 2024 ein Höchstbeitrag von 70,38 Euro (2023: 67,83 Euro) und als Ehepaar zusammen 105,57 Euro (101,75 Euro). Für Versicherte, die sozial hilfebedürftig sind, gilt ein Höchstbeitrag von 87,98 Euro.

Anders als in der Sozialen Pflegeversicherung ist der Beitrag und damit der Höchstbeitrag zur Privaten Pflegeversicherung unabhängig davon, ob oder wie viele Kinder Sie haben. Das liegt daran, dass die PKV durch die Alterungsrückstellungen Generationengerechtigkeit schafft.

Standardtarif

Der Höchstbeitrag zum Standardtarif ist identisch mit dem allgemeinen Höchstbeitrag der GKV und berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz der GKV. Er beträgt damit 2024 im Monat 755,56 Euro (2023: 728,18). Ehepaare zahlen zusammen im Standardtarif maximal 1.133,34 Euro (2023: 1.092,27 Euro). Durch die langjährige Mitgliedschaft in der PKV und die Anrechnung ihrer Alterungsrückstellungen zahlen die meisten Versicherten im Standardtarif weniger als den Höchstbeitrag.

Basistarif

Für den Höchstbeitrag des Basistarifs wird neben der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen GKV-Beitragssatz auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen herangezogen. Dadurch ist der Höchstbeitrag im Basistarif höher als im Standardtarif: 843,52 Euro (2023: 807,98 Euro).