Warum wird die Private Pflegeversicherung 2026 teurer?
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Zum 1. Januar 2026 muss die Private Pflegepflichtversicherung die Beiträge erhöhen. Dies gilt branchenweit. Da die Leistungen für alle Versicherten identisch sind, erfolgt auch die grundlegende Beitragskalkulation bei der Pflegeversicherung für alle Versicherten zusammen, und zwar durch den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband). Welchen Beitrag Sie konkret zahlen müssen, berechnet auf dieser Basis Ihre PKV. Denn Ihr individueller Beitrag wird noch durch die Alterungsrückstellungen gesenkt, die im Laufe Ihrer Versicherungszeit gebildet wurden. Zudem müssen noch die Verwaltungskosten des Unternehmens in den Beitrag einberechnet werden.
Warum werden die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht?
Die kurze Antwort lautet: wegen stark gestiegener Leistungsausgaben. Warum aber sind die Leistungsausgaben der Privaten Pflegepflichtversicherung so sehr gestiegen?
Zwar unterscheidet sich die Beitragskalkulation bei der Privaten Pflegeversicherung (PPV) und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Ansonsten gelten aber für beide Systeme die gleichen Rahmenbedingungen. Deshalb haben Pflegereformen des Gesetzgebers auf die PPV ebensolche Auswirkungen wie auf die SPV:
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt – Folge der Reform von 2017
Während es früher drei Pflegestufen gab, haben wir seit 2017 fünf Pflegegrade. Außerdem wurde neu definiert, wann ein Mensch überhaupt pflegebedürftig ist und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten kann. Im Ergebnis hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in den acht Jahren bis 2024 verdoppelt: 2016 waren fast 190.000 Privatversicherte pflegebedürftig, 2024 waren es schon 379.000.
Die Pflegebedürftigen erhalten mehr Leistungen
Schon frühere Reformen hatten mehr und höhere Leistungen der Pflegeversicherung vorgesehen. Durch die letzten Reformgesetze wurden zum 1. Januar 2024 die Leistungen der ambulanten Pflege um 5 Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2025 folgte dann eine weitere Erhöhung für alle Leistungen (ambulant wie stationär) um 4,5 Prozent. Diese Leistungserhöhungen wirken sich nun insbesondere bei Privatversicherten ohne Beihilfeanspruch auf den Beitrag aus, da für sie die Beiträge zuletzt 2023, also vor diesen Reformen, angepasst werden mussten.
Zwischen 2016 und 2024 stiegen die Ausgaben der PKV für die private Pflegepflichtversicherung insgesamt von rund 1,0 Mrd. Euro auf fast 2,8 Mrd. Euro. Von 2023 bis 2024 erhöhten sich die Leistungen allein um 12,5 Prozent.
Bei all diesen Kosten darf eines nicht vergessen werden: Pflegebedürftige erhalten durch die vergangenen Reformen heute mehr Leistungen und bessere Unterstützung.
Müssen Sie mit weiteren Beitragserhöhungen rechnen?
Gute Nachrichten: Mit der aktuellen Beitragsanpassung sind die gestiegenen Leistungsausgaben durch die Pflegereformen vollständig berücksichtigt. Nach heutigem Stand müssen Sie nicht damit rechnen, dass es in naher Zukunft aufgrund dieser Reformen zu weiteren Beitragserhöhungen kommt. Sollten jedoch neue gesetzliche Pflegereformen zusätzliche Leistungen vorsehen oder der Anteil der Pflegebedürftigen weiter steigen, könnten erneute Anpassungen notwendig werden.
Was zahlen eigentlich gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung?
Bereits zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) von 3,4 auf 3,6 Prozent erhöht. Kinderlose müssen 4,2 Prozent (2024:4,0 Prozent) Beitrag auf ihr Einkommen zahlen. Die Erhöhung der Beitragssätze ist ebenso eine Folge der Pflegereformen wie die anstehende Beitragsanpassung in der PPV. Ob es zu 2026 eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes geben wird, ist noch nicht entschieden.
Durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag Besserverdienender regelmäßig nahezu unbemerkt. Das Gleiche gilt für die Beitragserhöhungen Angestellter infolge von Gehaltserhöhungen. Sofern der Beitragssatz zur SPV stabil gehalten wird, steigt der Pflegeversicherungsbeitrag kinderloser Angestellter mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf 244 Euro. Bei kinderlosen Beschäftigten mit Durchschnittsverdienst wird der SPV-Beitrag bei 182 Euro liegen.
Wie wird Ihr Beitrag zur privaten Pflegeversicherung berechnet?
Ihre privaten Pflegebeiträge müssen die erwartbaren Leistungen im Fall einer Pflegebedürftigkeit decken können. Hierfür muss geschaut werden, wie hoch die Leistungen im Pflegefall wären und wie lange Sie Leistungen erhalten würden. Die PKV muss deshalb die Leistungsausgaben und die Lebenserwartung stets im Blick haben.
Die Regeln für die Beitragskalkulation sind gesetzlich festgeschrieben. Jährlich prüft der PKV-Verband für die Gesamtheit der Versicherungsunternehmen,
- ob die tatsächlichen Leistungen von den kalkulierten Leistungen abweichen
- ob die Lebenserwartung der Privatversicherten sich geändert hat. Der Verband führt hierzu eine eigene Statistik.
Ergibt der Abgleich bei mindestens einem der Punkte eine Veränderung um 5 Prozent oder mehr, muss der PKV-Verband eine genauere Prüfung vornehmen. Bestätigt sich eine dauerhafte Veränderung, müssen die Beiträge angepasst werden. Diese Anpassung muss nicht zwangsläufig eine Erhöhung der Beiträge sein. Gerade in der Privaten Pflegeversicherung gab es bis Mitte der 2010er Jahre mehrfach Beitragssenkungen für verschiedene Versichertengruppen.
Ist eine Beitragsänderung notwendig, kalkuliert der PKV-Verband die Beiträge neu, und zwar für Neuversicherte jeden Alters. Da sich das Risiko einer Pflegebedürftigkeit mit zunehmendem Alter deutlich steigert, werden wie in der PKV auch in der privaten Pflegepflichtversicherung Alterungsrückstellungen gebildet. Je länger Sie versichert sind, desto mehr kommen diese Rückstellungen zum Tragen. Dadurch weicht der individuelle Beitrag für Bestandsversicherte von dem Beitrag ab, den der Verband für Neuversicherte kalkuliert hat.
Wenn – etwa aufgrund höherer Leistungsausgaben insgesamt – eine Beitragserhöhung notwendig ist, müssen auch Alterungsrückstellungen entsprechend nachgebildet und an die erhöhten Leistungsausgaben angepasst werden.
Bei der Neukalkulation der Beiträge müssen übrigens alle Faktoren berücksichtigt werden, die Einfluss auf die Kosten haben. Dazu gehören auch zu realisierende Zinsen. Da sich das Zinsniveau zuletzt positiv entwickelt hat, federt es die Beitragserhöhung etwas ab.
Wer stellt sicher, dass Ihre Beiträge korrekt berechnet werden?
Die Berechnung Ihrer Beiträge erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Ein unabhängiger mathematischer Treuhänder prüft dabei genau, ob eine Anpassung notwendig ist und ob die Kalkulation korrekt durchgeführt wurde. Dabei werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, wie die gestiegenen Leistungsausgaben, die Lebenserwartung und die Zinsentwicklung.
Wie stark werden die Beiträge in der Pflegeversicherung erhöht?
Übrigens:
Sie zahlen maximal den gesetzlichen Höchstbeitrag der Privaten Pflegepflichtversicherung (voraussichtlich 209,26 € / Monat im Tarif PVN bzw. 83,70 € im Tarif PVB ab 5 Jahre Vorversicherung). Sind Ehe- oder Lebenspartner seit 1.1.1995 ununterbrochen versichert und liegt das Einkommen eines Partners unter 565 € (603 € bei Minijob), beträgt die gemeinsame Belastung höchstens 150 %, für jeden einzeln höchstens 75 % dieses Höchstbeitrags.
Die Pflegebeiträge müssen bei den meisten Versicherten erhöht werden. Das gilt sowohl für Versicherte mit Beihilfe (Beamtinnen, Beamte und ihre Angehörigen sowie Pensionärinnen und Pensionäre) als auch für Versicherte ohne Beihilfe (Angestellte, Selbstständige, …). Aufgrund der Art der Beitragskalkulation wird der Beitrag nicht für alle Versicherten im gleichen Umfang erhöht, ebenso wie sich die Beiträge sehr unterscheiden können. Zudem gibt es einen grundsätzlichen Unterschied zwischen den beiden Tarifstufen (mit / ohne Beihilfe):
Versicherte ohne Beihilfe haben zuletzt 2023 eine Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung erfahren. Sie müssen ab 1. Januar 2026 durchschnittlich 16 Prozent mehr zahlen. Der Durchschnittsbeitrag für diese Tarifstufe liegt dann bei fast 123 Euro.
Da die Beiträge von Versicherten mit Beihilfe noch 2024 erhöht wurden, ist bei ihnen eine geringere Beitragsanpassung notwendig: durchschnittlich 6 Prozent. Aufgrund des Beihilfeanspruchs liegt der durchschnittliche Beitrag zur Pflegeversicherung ebenfalls niedriger als bei anderen Versicherten: knapp 57 Euro.
Wohl gemerkt: Der genaue Umfang der Beitragserhöhung und Ihr Beitrag hängen insbesondere von Ihrer Versicherungsdauer ab. Deshalb können beide Werte stark von den oben genannten Durchschnittswerten abweichen.