PKV-Tarifwechsel: Beiträge reduzieren, Leistungen gestalten, Beratung nutzen
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Ein Vorteil der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist ihre Flexibilität: Sie können Ihren Versicherungsschutz jederzeit an Ihre persönliche Situation anpassen. Der Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung macht es möglich – und bietet Ihnen die Chance, Beiträge zu senken oder Leistungen neu zu gestalten, mit Unterstützung Ihres Versicherungsunternehmens.
Dieses Tarifwechselrecht ist sogar gesetzlich garantiert (§ 204 Versicherungsvertragsgesetz). Sie haben also jederzeit einen Rechtsanspruch auf den Wechsel in andere Tarife Ihres Unternehmens.
Ihre Vorteile beim Tarifwechsel
- Beitrag senken: Wechseln Sie in einen günstigeren Tarif und reduzieren Sie Ihre monatliche Belastung.
- Alterungsrückstellungen sichern: Ihre angesparten Rückstellungen bleiben vollständig erhalten.
- Keine neue Gesundheitsprüfung: Bei einem Wechsel in einen Tarif mit gleichen oder niedrigeren Leistungen entfällt eine erneute Prüfung Ihrer Gesundheit
- Kompetente Beratung: Ihr Versicherungsunternehmen informiert Sie umfassend und nachvollziehbar.
Ein Beispiel aus der Praxis: Herr M., 42 Jahre, ist seit vielen Jahren privat krankenversichert. Nach der Geburt seiner Tochter möchte er seine Beiträge senken, um mehr finanziellen Spielraum für die Familie zu haben. Er fragt bei seiner Versicherung nach einem Tarifwechsel und erhält mehrere Vorschläge für gleichartige Tarife. Nach ausführlicher Beratung entscheidet er sich für eine günstigere Variante, spart damit jeden Monat Geld – und behält dennoch eine verlässliche Absicherung.
Wichtige Regeln beim Tarifwechsel
Nicht nur auf den Beitrag schauen
Ein Tarifwechsel kann Ihre Beiträge spürbar senken. Achten Sie dabei aber auch auf die Leistungsseite: Günstigere Tarife gehen oft mit reduzierten Leistungen oder einer höheren Selbstbeteiligung einher. Prüfen Sie daher, wie sich das auf Ihre Arzt- und Behandlungskosten auswirkt. Auch Arbeitgeberzuschuss und steuerliche Vorteile können sich ändern.
Ihr Versicherungsunternehmen bietet Ihnen mindestens gleichartige Tarife ohne erneute Risikoprüfung an. Möchten Sie in einen Tarif mit höheren Leistungen wechseln, kann dafür eine Gesundheitsprüfung oder ein Risikozuschlag erforderlich sein. In manchen Fällen gelten auch Wartezeiten. Das heißt: Neue Leistungen – etwa bei Zahnersatz, bei Einbettzimmer im Krankenhaus oder bei erweiterten Leistungen für Hilfsmittel – können Sie nicht sofort, sondern erst nach einer festgelegten Zeit nutzen. Dieses Prinzip kennen Sie vielleicht schon von Zusatzversicherungen. So stellen die Versicherer sicher, dass Beiträge und Leistungen im Gleichgewicht bleiben. Auch eine Verringerung des Selbstbehalts zählt als Mehrleistung und kann deshalb eine Gesundheitsprüfung erfordern.
Jede Beratung zu einem Tarifwechsel wird sorgfältig dokumentiert. Ihre Anfrage wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet. Sollte es einmal länger dauern, erhalten Sie rechtzeitig eine Zwischenmitteilung, etwa wenn noch Unterlagen fehlen. Zudem benennt Ihnen Ihr Versicherungsunternehmen eine klare Ansprechperson für Rückfragen. Falls eine Risikoprüfung erforderlich ist, wird diese unverzüglich eingeleitet.
Bei der Beratung wird außerdem auf besondere Konstellationen hingewiesen – etwa dass ein Wechsel von älteren Bisex-Tarifen zu Unisex-Tarifen endgültig ist. Auch über Standard- und Basistarif wird informiert, inklusive der Möglichkeit einer Beitragsminderung im Basistarif.
Übrigens: Ab Ihrem 55. Lebensjahr werden Sie bei Beitragsanpassungen automatisch von Ihrem Unternehmen auf günstigere Alternativtarife hingewiesen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Informationspflicht erst für Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
So läuft der Tarifwechsel ab
- Sie stellen eine Anfrage bei Ihrem Versicherungsunternehmen.
- Sie erhalten konkrete Vorschläge für geeignete Zieltarife – mit allen Vor- und Nachteilen.
- Sie wählen den Tarif, der am besten zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.
Ihr Versicherer wird dabei Transparenz über die Tarifwelt schaffen – also in Betracht kommende gleichwertige, leistungsstärkere und auch günstigere Alternativen darstellen.
FAQ: Häufige Fragen zum PKV-Tarifwechsel
Ja. Ein interner Tarifwechsel in der PKV ist grundsätzich jederzeit möglich
Ihr Versicherungsunternehmen beantwortet eine Anfrage zum Tarifwechsel in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen. Sollte es länger dauern, erhalten Sie rechtzeitig eine Zwischenmitteilung.
Ja. Ihr Versicherungsunternehmen begleitet Sie mit transparenter Beratung und stellt Ihnen bei Bedarf einen direkten Ansprechpartner für Rückfragen zur Seite.
Die Beratung zum Tarifwechsel ist für Sie kostenfrei.
Ein Tarifwechsel findet innerhalb Ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft unkompliziert statt – dabei bleiben Ihre Alterungsrückstellungen vollständig erhalten. Bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen können diese Rückstellungen ganz oder teilweise verloren gehen.
Sollte es im Rahmen der Umsetzung des Tarifwechsels zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer kommen, können Sie sich an den PKV-Ombudsmann wenden. Er prüft Ihr Anliegen kostenlos und unabhängig.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist als Beschwerdestelle möglich.
Alle Details und teilnehmenden Versicherungsunternehmen finden Sie in den Tarifwechsel-Leitlinien der Privaten Krankenversicherung.
Hinweis: Manche "Tarifoptimierer“ werben über Anzeigen oder rufen Versicherte sogar unerbeten an, um ihre Dienste anzubieten. Bitte seien Sie hier besonders vorsichtig – seriöse Informationen zum sicheren Tarifwechsel erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherung oder ihrem Vermittler. Mehr dazu erfahren Sie hier