Lexikon

Ombudsmann der PKV

Der Ombudsmann der PKV ist eine Institution zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Privatversicherten und ihren privaten Krankenversicherern.

Die Möglichkeit, eventuelle Ansprüche ggf. später auf dem Klageweg zu verfolgen, ist von einer Tätigkeit des Ombudsmannes nicht betroffen. Er ist auch für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen Versicherungsvermittler zuständig, soweit es sich um die erfolgte oder versuchte Vermittlung von privaten Kranken- und Pflegeversicherungen handelt.

Das Verfahren vor dem Ombudsmann ist für die Versicherten kostenfrei.

Nicht zuständig ist der Ombudsmann, wenn die gleiche Streitfrage bereits von einem Gericht, einer anderen Schiedsstelle oder einer sonstigen Einrichtung, die sich mit der Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden befasst (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin), behandelt wurde oder wird.

Die Position Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wurde zum 1.1.2001 für die Angelegenheiten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. eingerichtet. Der Ombudsmann ist in seiner Amtsausübung unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Sie erreichen das Büro des Ombudsmannes der PKV kostenfrei unter 0800 2 55 04 44.

Zum Internetangebot des Ombudsmannes der PKV.

Zurück