Besonderheiten des PKV-Schutzes

Was bedeutet es, wenn ich zu einem Privatarzt gehe?

Privatärztinnen und Privatärzte behandeln nur Privatversicherte und selbstzahlende Personen. Was genau unterscheidet sie von anderen Ärzten und Ärztinnen - und was haben sie gemeinsam?
August 2019
Ärztin im Büro ihrer Praxis

Als Patient eines Privatarztes müssen Sie privatversichert sein oder aber die Behandlung selbst bezahlen. Anders als die meisten niedergelassenen Ärzte in Deutschland sind Privatärzte nämlich keine sogenannten „Vertragsärzte“ (früher: Kassenärzte): Sie haben keine Zulassung für die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt deshalb die Kosten für eine Behandlung durch den Privatarzt nur, wenn es sich um einen Notfall gehandelt hat.

Jeder Privatarzt ist approbierter Arzt,  mit einem akademischen Studium, das er mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen hat. Er  ist damit in Deutschland zur Behandlung von Patienten offiziell zugelassen. Zudem ist er an das Berufsrecht gebunden und muss Mitglied der Ärztekammer sein. Diese Institution hat die Aufsicht über die Ärzte, fördert die Aus- und Weiterbildung und vermittelt bei Streitigkeiten zwischen dem Arzt und dem Patienten.

Warum ist mein Arzt Privatarzt?

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arzt nur als Privatarzt tätig ist.

Viele möchten schlichtweg eigenbestimmt arbeiten und lehnen die Beschränkungen durch die gesetzliche Krankenversicherung ab. Als Privatarzt müssen sie zum Beispiel keine Budgets beachten, sondern können frei verordnen und behandeln, so wie sie es zur Behandlung ihrer Patienten für notwendig und richtig erachten. Dabei wird ihnen jede einzelne Behandlung angemessen vergütet.

Andere Privatärzte wiederum haben keine Zulassung als Vertragsarzt erhalten. Das hat nichts mit ihrer Qualifikation zu tun. Eine Zulassung kann allein daran scheitern, dass es keinen freien Arztsitz gibt – obwohl der Bedarf bei den Patienten möglicherweise vorhanden ist (z. B. bei Kinderärzten).

Ältere Ärzte, die sich noch nicht vollends zur Ruhe setzen wollen, geben mitunter ihre Zulassung ab und behandeln nur noch Privatpatienten. Dadurch können sie ihre Arbeitszeit und ihre Patientenzahl auf einfache und für den Patientenstamm nachvollziehbare Weise verringern und dennoch weiter praktizieren.

Was kostet es mich, wenn ich zum Privatarzt gehe?

Sofern Sie nicht gesetzlich versichert sind und die Behandlung deshalb außerordentlich aus der eigenen Tasche zahlen müssen, kostet Sie der Privatarzt genauso viel wie der Vertragsarzt. Denn alle Ärzte, die privat abrechnen, müssen die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellen.

Ist ein Privatarzt automatisch ein Spezialist?

Es gibt zahlreiche Spezialisten, die nur privatärztlich tätig sind – vor allem im Rahmen der ambulanten Behandlung im Krankenhaus. Auch kann sich ein Privatarzt so viel Zeit für seine Patienten nehmen wie er möchte. Das kann deutlich zum Erfolg der Behandlung beitragen. Ebenso bleibt dem Privatarzt vermutlich mehr Zeit und Muße für Weiterbildungen. Eine Garantie darauf gibt es nicht. Und Vertragsärzte können ebenso hochqualifiziert, motiviert und empathisch sein.

Ob Privatarzt oder Vertragsarzt: Suchen Sie sich den Arzt, bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen!