Bundesärztekammer: Wo ist sie für Privatpatienten von Bedeutung?

November 2019
Logo der Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer (BÄK) ist eine Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen (regionalen) Ärztekammern und die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie sorgt unter anderem für eine gute medizinische Versorgung durch einen ständigen Erfahrungsaustausch zwischen den Ärztekammern und die Förderung der Qualitätssicherung. Zudem vertritt sie die Ärzteschaft auf Bundesebene.

Zusammenarbeit von Bundesärztekammer und PKV bei privatärztlicher Gebührenordnung

Eine enge Zusammenarbeit gibt es zwischen Bundesärztekammer und Privater Krankenversicherung hinsichtlich der privatärztlichen Gebührenordnung. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist jahrzehntelang nicht überarbeitet und an den medizinischen Fortschritt angepasst worden. Fragen und Streitigkeiten bei der Abrechnung von Leistungen waren und sind die Folge, worunter letztlich die Patienten bzw. Versicherten zu leiden haben. Bereits 1997 wurde deshalb der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer (ZKA) eingerichtet, um gebührenrechtliche Auslegungsfragen zu klären. Da es sich bei der GOÄ um eine Rechtsverordnung handelt, kann eine Reform und Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses nur durch den Gesetzgeber erfolgen.

Gegenwärtig kommt der ZKA nicht zusammen, da die Bundesärztekammer und der PKV-Verband seit einigen Jahren konstruktiv an einem Modell für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) arbeiten. Der Vorschlag für den Rechtsteil ist bereits vollständig ausgearbeitet. Damit könnte der Gesetzgeber noch in dieser Legislaturperiode eine umfassende Modernisierung der privatärztlichen Vergütung auf den Weg bringen. Eine politisch motivierte Vereinheitlichung des vertragsärztlichen und des privatärztlichen Vergütungssystems lehnen Bundesärztekammer und PKV-Verband ab.

Weitere Aufgaben der Bundesärztekammer mit Wirkung für Privatpatienten

Die Bundesärztekammer spielt eine zentrale Rolle nach dem Transplantationsgesetz und erarbeitet unter anderem die Richtlinien für die Vergabe von Spenderorganen. Sie vereinbart auch mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband sowie dem PKV-Verband die Regelungen für die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern.

Zudem ist die Bundesärztekammer mitverantwortlich für die Förderung der Weiterbildung von Ärzten. Sie definiert Inhalt, Dauer und Ziele der Weiterbildung und der Facharztbezeichnungen. In den letzten Jahren haben die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der PKV-Verband viele neue Vereinbarungen für eine bessere Finanzierung der Weiterbildung getroffen, die allen Patienten zugutekommt.

Darüber hinaus stellt die Bundesärztekammer zahlreiche Informationen für Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Darunter Ausführungen und Bestimmungen zu Patientenrechten, kurze Erläuterungen zu einzelnen Krankheitsbildern sowie eine Liste von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Andere Aufgaben mit Bedeutung für Privatpatienten fallen hingegen den (Landes-)Ärztekammern zu. Diese haben beispielsweise Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet. Hierhin können sich Patienten wenden, die einen Behandlungsfehler ihres Arztes vermuten. Die Entscheidungen dieser Institutionen sind nicht rechtsverbindlich, sondern nur Empfehlungen. Sie schließen deshalb die Möglichkeit einer späteren gerichtlichen Klärung nicht aus. Außerdem beschließen die einzelnen Ärztekammern die für ihre Region geltenden Weiterbildungsordnungen. So haben beispielsweise im Herbst 2019 zwei Ärztekammern entschieden, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ aus der Weiterbildungsordnung herauszunehmen.