Besonderheiten des PKV-Schutzes

Was bedeutet es, wenn ich zu einem Privatarzt gehe?

Privatärztinnen und -ärzte behandeln nur Privatversicherte und selbstzahlende Personen. Was genau unterscheidet sie von anderen Ärztinnen und Ärzten - und was haben sie gemeinsam?
Mai 2024

Wollen Sie eine Privatärztin oder einen Privatarzt aufsuchen, müssen Sie privatversichert sein oder die ärztliche Behandlung bzw. die Zahnbehandlung selbst bezahlen. Privatärztinnen und -ärzte sind keine sogenannten „Vertragsärzte“ (früher: Kassenärzte): Sie haben keine Zulassung für die Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt deshalb die Kosten für eine privatärztliche Behandlung nur, wenn es sich um einen Notfall gehandelt hat.

Als Privatversicherte haben Sie daher den Vorteil, dass Sie in der Auswahl Ihrer (Zahn-)Ärztinnen und -ärzte eine größere Freiheit genießen als gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten. Dies ermöglicht es Ihnen stets, Ärztinnen und Ärzte zu wählen, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen.

Das Wichtigste in Kürze: Privatärztinnen und -ärzte

  • Privatärztinnen und -ärzte sind approbiert und damit in Deutschland zur Behandlung zugelassen.
  • Sie haben jedoch keine Zulassung für die Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten.
  • Privatärztinnen und -ärzte erstellen ihre Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Für Sie als Privatversicherte kostet die Behandlung in der Privatpraxis genauso viel wie in der Vertragspraxis.

Privatärztinnen und -ärzte haben ein akademisches Studium mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen und eine Approbation zur Ausübung des erlernten Heilberufs. Sie sind damit in Deutschland zur Behandlung von Patientinnen und Patienten offiziell zugelassen. Zudem sind sie an das Berufsrecht gebunden und müssen Mitglied der Ärztekammer sein. Diese Institution hat die Aufsicht über die Ärztinnen und Ärzte, fördert die Aus- und Weiterbildung und vermittelt bei Streitigkeiten zwischen behandelnden und behandelten Personen.

Warum gibt es Privatärztinnen und Privatärzte?

Dafür gibt es verschiedene Gründe. Manche möchten eigenbestimmt und ohne Beschränkungen durch die gesetzliche Krankenversicherung arbeiten können. Privatärztinnen und -ärzte müssen keine Budgets beachten, sondern verordnen und behandeln so, wie sie es von Fall zu Fall für richtig erachten. Dabei wird ihnen jede einzelne Behandlung angemessen vergütet.

Andere Privatärztinnen und -ärzte wiederum wollen ihre eigene Praxis führen, haben aber keine Zulassung als Vertragsärztin oder -arzt erhalten. Das hat nichts mit ihrer Qualifikation zu tun. Eine Zulassung kann etwa daran scheitern, dass es trotz Bedarfs keinen freien Arztsitz gibt.

Ältere Ärztinnen und Ärzte, die sich noch nicht vollends zur Ruhe setzen wollen, geben mitunter ihre Zulassung ab und behandeln nur noch Privatpatientinnen und -patienten. Dadurch können sie Arbeitszeit und Patientenzahl verringern.

Was kostet mich die Behandlung bei einer Privatärztin oder einem Privatarzt?

Alle Ärztinnen und Ärzte, die privat abrechnen, müssen die ärztliche bzw. zahnmedizinische Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstellen. Dies gilt unabhängig von der Art der Praxis. Für Sie als Privatversicherte bedeutet das, dass die Behandlung in der Privatpraxis grundsätzlich genauso viel kostet wie bei der Vertragsärztin oder beim Vertragsarzt.

Auch für die Höhe der Kostenerstattung durch Ihre PKV macht es keinen Unterschied, ob Sie in einer Vertragsarzt- oder Privatpraxis behandelt wurden. Nur wenige Tarife schließen eine Kostenübernahme von privatärztlichen Behandlungen aus. Sollten Sie einen solchen Tarif abgeschlossen haben, müssen Sie allerdings wie gesetzlich Versicherte die Rechnung komplett selbst zahlen.

Ist ein Privatarzt oder eine Privatärztin besonders qualifiziert?

Nein. Es gibt zwar zahlreiche Spezialistinnen und Spezialisten, die nur privatärztlich tätig sind. Das gilt vor allem im Rahmen der ambulanten Behandlung im Krankenhaus. Allerdings besteht hier keine Zwangsläufigkeit.

Anders als in Vertragsarztpraxen rechnen Privatpraxen nur nach GOÄ ab. Da die GOÄ nicht nach Pauschalen, sondern nach erbrachten Leistungen vergütet, kann sich eine Privatärztin oder ein Privatarzt ggf. mehr Zeit für Sie nehmen. Das kann deutlich zum Erfolg der Behandlung beitragen.