Lexikon
Musterbedingungen
Die vom PKV-Verband verfassten Musterbedingungen (MB) sind grundlegende Regelwerke, die die Gewissheit eines ausgewogenen Vertragswerkes sichern.
Es handelt sich bei den Musterbedingungen zwar um unverbindliche Empfehlungen, über deren Verwendung die Versicherer frei entscheiden können. In der Regel beziehen sich die Unternehmen aber in ihren Versicherungsbedingungen auf die Musterbedingungen. Zusammen mit den Tarifbedingungen und dem jeweiligen Tarif bilden sie dann die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Die unverbindlichen Musterbedingungen im Einzelnen:
- Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) [PDF]
- Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009) [PDF]
- Musterbedingungen für die ergänzende Pflegekrankenversicherung (MB/EPV 2017) [PDF]
- Musterbedingungen für die Pflegekrankenversicherung (MB/PV 2009) [PDF]
Die folgenden Bedingungen sind gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers brancheneinheitlich. Unternehmensindividuelle Versicherungsbedingungen gibt es hierzu nicht.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Basistarif (AVB/BT 2009) [PDF]
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Standardtarif (MB/ST 2009) [PDF]
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Notlagentarif (AVB/NLT 2013) [PDF]
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2017) [PDF]
Die Verwendung der Musterbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (MB/GEPV 2017) [PDF] ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Pflege-Zusatzversicherung (sogenannter Pflege-Bahr). Die Jahreszahl im Titel gibt jeweils das Jahr der letzten umfassenden Änderung an.