Lexikon
Tarifbedingungen
In den Tarifbedingungen werden die Rahmenbedingungen der PKV für den einzelnen Versicherungsvertrag konkretisiert.
Das Vertragsverhältnis zwischen privater Krankenversicherung und ihren Versicherten ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert (AVB). Teil I der AVB sind die vom PKV-Verband erstellten Musterbedingungen. Die Tarifbedingungen bilden Teil II der AVB. Sie werden von jedem Versicherer unternehmensindividuell für die jeweiligen Tarife verfasst.
Eine Ausnahme stellen der Notlagentarif, Standardtarif, Basistarif und die private Pflegepflichtversicherung dar: Für ihre Tarifbedingungen ist der PKV-Verband zuständig. Sie gelten für die Versicherten aller PKV-Unternehmen in diesen Tarifen.