Vorsorgemaßnahmen

Zahlt die PKV eine Impfung gegen Mpox?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt zwar eine Impfung gegen Mpox, allerdings nur für bestimmte Personengruppen. Was bedeutet das für Privatversicherte?
August 2024

Eine neue Variante von Mpox (früher: Affenpocken) breitet sich gegenwärtig stark aus. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat deshalb eine gesundheitliche Notlage von internationaler Reichweite ausgerufen. Dadurch können betroffene Länder Maßnahmen ergreifen oder intensivieren, z.B. für die Verfügbarkeit von Impfstoff sorgen.

Für Deutschland geht das Robert Koch-Institut gegenwärtig nicht von einer erhöhten Gefährdung aus.

Für wen wird eine Impfung gegen Mpox empfohlen?

Seit 2022 ist in Europa ein moderner Pocken-Impfstoff zum Schutz gegen Mpox zugelassen. Die Zulassung gilt nur für Menschen ab 18 Jahren.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung gegen Mpox ab 18 Jahren für

  • Menschen, die engen körperlichen Kontakt mit einer an Mpox erkrankten Person hatten
  • Männer, die Sex mit wechselnden männlichen Partnern haben (Diese Empfehlung beruht auf dem bisherigen Infektionsgeschehen.)
  • Personal in der gesundheitlichen Versorgung oder in Laboratorien, das mit dem Virus in Berührung kam oder kommt.

Gehören Sie nicht zu einer dieser Personengruppen, ist eine Impfung gegen Mpox nach Einschätzung der STIKO nicht notwendig und wird deshalb nicht empfohlen.

Die Impfung gegen Mpox erfolgt in zwei Dosen; der Abstand dazwischen sollte mindestens 28 Tage betragen. Wurden Sie früher bereits gegen Pocken geimpft, benötigen Sie für einen wirksamen Schutz in der Regel nur eine Dosis.

Wenn Sie engen körperlichen Kontakt zu einer erkrankten Person hatten oder mit dem Virus in Berührung gekommen sind, sollte die Impfung innerhalb von 14 Tagen erfolgen, am besten so früh wie möglich. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine Symptome aufweisen.

Das gilt bei der Mpox-Impfung für Privatversicherte

Auch für Sie als Privatversicherte gilt die Empfehlung einer Impfung gegen Mpox, wenn Sie zu den oben genannten Kontakt- oder Risikogruppen zählen. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Schutzimpfungen, wobei sich viele Unternehmen in ihren Tarifbedingungen konkret auf die Empfehlungen der STIKO beziehen. Können Sie Ihren Tarifunterlagen keine Antwort auf die Frage nach der Kostenerstattung entnehmen, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.

Kostenerstattung trotz Selbstbehalt

Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung haben, müssen Sie pro Jahr medizinische Leistungen bis zur vereinbarten Summe selbst zahlen. Viele private Krankenversicherungen nehmen Vorsorgemaßnahmen jedoch aus dem Selbstbehalt heraus. So wollen sie verhindern, dass ihre Versicherten aus Kostengründen auf sinnvolle Vorsorgemaßnahmen verzichten.

Das bedeutet: Sie bekommen die Kosten für Ihre Mpox-Impfung erstattet, auch wenn Sie Ihren Selbstbehalt noch nicht ausgeschöpft haben. Wenn Sie nicht sicher sind, ob diese Regelung auch für Ihre private Krankenversicherung gilt, schauen Sie in Ihre Versicherungsunterlagen oder fragen Sie direkt bei Ihrer PKV nach.