Neue Abrechnungsvereinbarung

Privatversicherte profitieren von moderner Parodontitis-Behandlung

Für die wissenschaftlich empfohlene Parodontitis-Behandlungsstrecke gibt es nun eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung von PKV, Zahnärzteschaft und Beihilfe.
Dezember 2022
Zahnärztin behandelt Patientin

Parodontitis ist eine bakterielle Erkrankung des Zahnbettes. Ausgelöst wird sie durch den sogenannten Biofilm (Zahnbelag oder Plaque). Darin sind Bakterien enthalten, die Säuren ausscheiden. Diese Säuren greifen den Zahnhalteapparat an. Wird eine Parodontitis nicht behandelt, kann es zu Zahnlockerungen bis hin zum Zahnausfall führen.

Um Parodontitis bestmöglich zu behandeln, wurde eine europäische S3-Leitlinie zur gesamten Therapiestrecke der Parodontitis erstellt, die wiederum an das deutsche Gesundheitssystem angepasst wurde. Die S3-Leitlinie zur Behandlung von Parodontitis der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie enthält 62 klinische Schlüsselempfehlungen für alle Phasen der Parodontitistherapie.

Was ist eine S3-Leitlinie in der Medizin?

Grundsätzlich sind Leitlinien in der Medizin wissenschaftlich entwickelte und praktische Orientierungs- und Entscheidungshilfen für Ärztinnen und Ärzte. Sie tragen dazu bei, dass Sie als Patientin oder Patient nach dem neuesten Stand der Wissenschaft behandelt werden. S3-Leitlinien bilden die höchste Qualitätsstufe ab. Erfahren Sie mehr

Erstattung der Parodontitistherapie in der PKV

Die privaten Krankenversicherer übernehmen tarifgemäß die Kosten für die Parodontitistherapie – ohne dass Sie vorab einen Heil- und Kostenplan einreichen müssen wie gesetzlich Versicherte. Das galt bisher und gilt auch weiterhin seit Einführung der neuen Leitlinie. 

Mehrere Leistungen der S3-Leitlinie sind allerdings nicht in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgebildet. Aus diesem Grund müssen sie analog abgerechnet werden: Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt muss Gebührenziffern mit gleichwertiger Leistung heraussuchen und in der Rechnung als analoge Leistung aufführen.

PKV und Zahnärzteschaft sind bei Analogabrechnungen oft uneins darüber, ob und welche Gebührenziffern zu verwenden sind. Zugleich ist es beiden Parteien wichtig, dass Sie eine Parodontitis-Behandlung nach dem neuesten Stand der Zahnmedizin erhalten und diese leistungsgerecht vergütet wird. Deshalb haben sich der PKV-Verband, die Beihilfe und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in ihrem Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen auf gemeinsame Abrechnungsempfehlungen geeinigt.

Im Interview

Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Dr. Romy Ermler zur Parodontitis-Therapie

Abrechnungsempfehlung zur Parodontitistherapie von Privatversicherten

Gemäß der Einigung von PKV, BZÄK und Beihilfe kann Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin bei Ihrer Parodontitisbehandlung die folgenden GOZ-Ziffern analog berechnen:

  • GOZ-Nr. 4005a
  • GOZ-Nr. 3010a (am einwurzeligen Zahn) bzw. GOZ-Nr. 4138a am mehrwurzeligen Zahn, mit der Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT)“
  • GOZ-Nr. 0090a (am einwurzeligen Zahn) bzw. GOZ-Nr. 2197a am mehrwurzeligen Zahn, mit der Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung – UPT“
  • GOZ-Nr. 8000a mit der Beschreibung „PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation“ und GOZ-Nr. 4030a mit der Beschreibung „Ausfertigung PAR-Formblatt“
  • GOZ-Nr. 5070a mit der Beschreibung „Befundevaluation – PAR"

In einem qualifizierten Aufklärungs- und Therapiegespräch werden Ihnen unter anderem die Gründe der Erkrankung, Risikofaktoren, Therapiealternativen sowie Ihr personalisierter Therapieplan und notwendige Verhaltensänderungen erläutert. Auch dieses Gespräch kann analog berechnet werden mit der

  • GOZ-Nr. 2110a und der Beschreibung „Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)“

Die Nummern können zum Teil nicht nebeneinander berechnet werden. Die Informationen darüber liegen den Zahnarztpraxen vor. 

Patienteninformationen zur Parodontitis

Logo der Stiftung Gesundheitswissen

Wenn Sie genauer über die Erkrankung Parodontitis Bescheid wissen möchten: Die Stiftung Gesundheitswissen bietet umfassende und zugleich leicht verständliche Informationen unter anderem darüber, was genau Parodontitis ist, welche Symptome es gibt und wie sie behandelt wird.

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Parodontitisbehandlung und Zahnreinigung in der PKV

Für gesetzlich Versicherte gilt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur systematischen Behandlung von Parodontitis (PAR-Richtlinie). Sämtliche Leistungen, die diese Richtlinie vorsieht, werden grundsätzlich in allen PKV-Tarifen erstattet. Dazu zählt in diesem Rahmen auch die professionelle Zahnreinigung (PZR).

Anders als in der GKV gibt es in den PKV-Tarifen für die Entfernung weicher wie harter Beläge nicht zwangsläufig obligatorische Vorgaben bezüglich der zahnmedizinischen Diagnose. Das heißt: Die PZR kann in den Tarifen auch als prophylaktische Leistung enthalten sein. Insbesondere bei älteren Tarifen können die Versicherer stattdessen ebenso eine freiwillige (Teil-)Erstattung der Kosten vorsehen. Im für die GKV geltenden BEMA (Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen) ist die prophylaktische Zahnreinigung nicht vorgesehen. Ein weiterer Vorteil für Privatversicherte: Ihre private Krankenversicherung erstattet im Rahmen der PZR nicht nur die Reinigung von Zähnen, sondern auch von Implantaten.