Betriebliche Altersvorsorge: Das gilt für GKV- und PKV-Versicherte
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Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Beschäftigten bei einer zusätzlichen Vorsorge fürs Alter. Vielleicht haben Sie selbst auch eine Direktversicherung bzw. Betriebsrente oder nehmen an einem „Deferred Compensation“-Programm teil? Welche Vorsorge Sie auch getroffen haben: Wichtig ist zu wissen, dass Ihnen später nicht der gesamte angesparte Betrag zur Verfügung steht. Zum einen müssen Sie Steuern auf Ihre betriebliche Altersversorgung zahlen. Zum anderen müssen Sie davon Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abführen - sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind. Das gilt unabhängig davon, ob die vertraglich vereinbarte Summe monatlich oder auf einmal ausgezahlt wird.
Altersvorsorge durch „Deferred Compensation"
Bei der „Deferred Compensation“ wird ein Teil Ihrer Vergütung auf später aufgeschoben, statt ihn direkt auszuzahlen. Sie gehört damit zwar nicht zu den klassischen Versorgungsbezügen, stellt aber dennoch eine betriebliche Altersversorgung dar (Urteil des Landessozialgericht NRW). Deshalb sind auch auf die Leistungen aus der „Deferred Compensation“ Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Wie hoch sind die Sozialabgaben gesetzlich Versicherter bei Betriebsrenten & Co.?
Für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen werden rund 21 Prozent Beitrag auf die monatliche Rente oder die ausgezahlte Kapitalsumme fällig. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob Sie freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied der GKV sind.
Eine Einschränkung dieser Regelung gilt, wenn Sie als Rentner oder Rentnerin in der GKV pflichtversichert sind: Seit 2020 gibt es in der Krankenversicherung für Sie einen Freibetrag auf Betriebsrente & Co., der beitragsfrei bleibt. Im Jahr 2026 liegt der Freibetrag bei 197,75 Euro im Monat. Nur Bezüge, die darüber liegen, werden mit dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse belastet (2026 im Durchschnitt 17,5 Prozent). Wenn Sie jedoch im Rentenalter freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen Sie einen Beitrag auf die gesamten Versorgungsbezüge zahlen – ohne Freibetrag.
Für die gesetzliche Pflegeversicherung gilt eine andere Regelung: Hier besteht eine Freigrenze. Bei einer Betriebsrente unter der Freigrenze zahlen Sie als Pflichtmitglied keinen Beitrag. Liegt die Betriebsrente jedoch über der Freigrenze, müssen Sie auf die gesamte Betriebsrente Abgaben an die Pflegekasse zahlen (2026 beispielsweise 4,2 Prozent Beitragssatz, wenn Sie kinderlos sind). Die Freigrenze entspricht 2026 dem Freibetrag in der Krankenversicherung: 197,75 Euro im Monat.
Beispiel: Sie erhalten eine Einmalauszahlung von 100.000 Euro aus einer Direktversicherung
Zur Berechnung Ihrer GKV-Beiträge wird die Summe von 100.000 Euro über 10 Jahre verteilt und auf monatliche Raten umgerechnet: 100.000 Euro/120 Monate = 833,33 Euro pro Monat.
Sind Sie bei Rentenbezug pflichtversichert, wird der Freibetrag von 197,75 Euro abgezogen. Sie müssen dann auf 833,33 Euro – 197,75 Euro = 635,58 Euro den Beitragssatz für die GKV abführen. Der beträgt (Stand 2026) im Schnitt 17,5 Prozent für die Krankenversicherung. Das sind monatlich 111,23 Euro, die Sie zusätzlich zum GKV-Beitrag auf Ihre Rente zahlen müssen. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung von bis zu 4,2 Prozent (ohne Kinder) auf den gesamten Betrag von 833,33 Euro. Das ergibt einen Pflegebeitrag von 35,00 Euro (ohne Kinder). Sie müssen in diesem Beispiel also durch die Einkünfte aus Ihrer Direktversicherung einen zusätzlichen Monatsbeitrag von insgesamt 146,23 Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger oder anderen Institutionen erhalten Sie hierfür nicht.
Auf den Gesamtbetrag der 100.000 Euro Direktversicherung sind das in den genannten 10 Jahren über 17.500 Euro Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung – falls es in den 10 Jahren keine weiteren Erhöhungen der Beitragssätze geben sollte. Die Summe, die Ihnen im Rentenalter aus der Direktversicherung zur Verfügung steht, reduziert sich auf unter 83.000 Euro.
Noch höher fällt der zusätzliche Beitrag aus, wenn Sie als Rentnerin oder Rentner freiwillig gesetzlich versichert sind. Dann haben Sie keinen Anspruch auf den Freibetrag und müssen an die GKV durchschnittlich 17,5 Prozent Beitragssatz auf die vollen 833,33 Euro aus der Direktversicherung zahlen (Stand 2026). Im Monat sind das 145,83 Euro. Hinzu kommen bis zu 4,2 Prozent Beitragssatz für die Pflegeversicherung, also 35,00 Euro. Die Gesamtsumme beträgt somit 180,83 Euro pro Monat. Über 10 Jahre hinweg sind das bei unveränderten Beitragssätzen mehr als 21.500 Euro. Ihnen stehen aus Ihrer Direktversicherung also nicht einmal mehr 79.000 Euro zur Verfügung.
Warum zahlen Privatversicherte auf Ihre Alterseinkünfte keine Abgaben an die Versicherung?
Die Private Krankenversicherung kalkuliert ihre Beiträge einkommensunabhängig. Deshalb hat es keinen Einfluss auf den Beitrag, ob und welche Zusatzeinkommen Sie haben. Sie müssen lediglich die üblichen Steuern darauf zahlen – so wie gesetzlich Versicherte es zusätzlich zu den Beitragszahlungen an Kranken- und Pflegeversicherung auch tun müssen. Die gesamte Summe Ihrer Altersvorsorge nach Steuern steht Ihnen zur freien Verfügung, d.h. Sie können sie ebenso zur Finanzierung Ihres PKV-Beitrags wie auch für andere Zwecke verwenden.