Organspende

Digitales Organspende-Register geht an den Start

Ab dem 18. März können Sie Ihre Bereitschaft zur Organspende auch online hinterlegen. Damit soll der Informationsfluss mit den Kliniken verbessert werden.
März 2024

Über 8.000 Menschen stehen laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation auf der Warteliste für ein neues Organ. Die meisten von ihnen warten auf eine Niere, einige sogar auf eine kombinierte Transplantation von mehreren Organen. Die Zahl der Organspenden ist in 2023 zwar leicht gestiegen, jedoch besteht nach wie vor ein erheblicher Mangel an Spenderorganen. 

Mit dem neuen Organspende-Register unter www.organspende-register.de können Sie ab dem 18. März 2024 Ihre Spendenbereitschaft nun auch online festhalten. Zur Authentifizierung benötigen Sie Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und die dazugehörige PIN.

Was genau ist das Organspende-Register?

Das Register für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet und geführt wird. Hier können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende online eintragen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. 

Die Private Krankenversicherung unterstützt Maßnahmen, die die Bereitschaft zur Organspende erhöhen. So haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, sich alle 2 Jahre von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt zum Thema Organspende beraten zu lassen. Die Kosten hierfür werden von Ihrem Versicherer übernommen. Mehr dazu und welche Kosten Ihr Versicherer im Falle einer Organspende oder Organtransplantation übernimmt, erfahren Sie hier.

Sind meine Daten im Organspende-Register sicher?

Der Präsident des BfArM, Prof. Karl Broich, betont, dass das Online-Register den höchsten Anforderungen an die Datensicherheit genüge. Nur Sie selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus kann auf Ihre Erklärung zugreifen.

Warum startet das Organspende-Register schrittweise?

Zahlreiche Krankenhäuser, die Organtransplantationen vornehmen, werden noch bis zum 1. Juli 2024 an das Register angebunden. Bis zum 30. September 2024 können Sie sich neben der Online-Ausweisfunktion (eID) auch mittels GesundheitsID authentifizieren. Mit der Anbindung der zugelassenen Gewebeeinrichtungen zum 1. Januar 2025 ist die Inbetriebnahme des Online-Registers abgeschlossen. 

Ausführliche Informationen rund um das neue Organspende-Register gibt es unter: www.organspende-info.de

Brauche ich noch meinen bisherigen Organspende-Ausweis?

Bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Organspende-Registers am 1. Januar 2025 benötigen Sie auf jeden Fall Ihren Organspende-Ausweis. Aber auch nach diesem Zeitraum bleibt dieser neben dem Organspende-Register weiter gültig. Andere Dokumente, wie z. B. Ihre Patientenverfügung, können ebenfalls weiter genutzt werden. Gibt es mehrere Dokumente, so gilt immer das jüngste.

Wichtig: Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen über Ihre Spendebereitschaft, denn das schafft Klarheit im Fall der Fälle. Sollte Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende nicht bekannt oder hinterlegt sein, werden Ihre Angehörigen nach Ihrem mutmaßlichen Willen gefragt.