Lexikon

Gemischte Krankenanstalt

Gemischte Krankenanstalten führen sowohl übliche Krankenhausbehandlungen als auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durch oder nehmen Rekonvaleszenten auf.

Für Krankenhäuser, die als Gemischte Krankenanstalt geführt sind, wird ausnahmsweise vor Beginn der stationären Behandlung eine schriftliche Leistungszusage der Krankenversicherung bezüglich der Kostenerstattung benötigt. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sind in der Regel nicht versichert.

Ausnahmen gelten bei so genannten Anschlussheilbehandlungen in den Bereichen Kardiologie, Neurologie und Orthopädie. Hier erfolgt die Behandlung beispielsweise in einer Kurklinik an Stelle einer sonst notwendigen stationären Krankenhausbehandlung.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen, die Leistungsfrage vorher mit der Krankenversicherung zu klären. So können mögliche Unstimmigkeiten bezüglich des Krankenhausaufenthalts im Vorfeld ausgeräumt werden. Darüber hinaus bietet die Private Krankenversicherung Kurkostentarife an, die auch Kur- und Sanatoriumsleistungen einschließen.

Zur Orientierung finden Sie hier ein Verzeichnis der Gemischten Krankenanstalten [PDF].

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