Beitragsentwicklung

PKV-Beitragserhöhungen 2024: Das sollten Sie wissen

Als Privatversicherte bekommen Sie möglicherweise in diesen Tagen Post von Ihrem Versicherungsunternehmen. Einige Krankenversicherer müssen die Beiträge zum Jahreswechsel anpassen. Wir erklären die Hintergründe.
Oktober 2023
Junge Frau liest kritisch ihre Post.

Vielleicht haben Sie schon erste Presse-Berichte gelesen oder Post von Ihrem PKV-Unternehmen bekommen: Auch in 2024 gibt es in der PKV Beitragserhöhungen. Dabei fallen die Anpassungen mitunter recht unterschiedlich aus: Bei manchen Unternehmen sind sie stärker, bei anderen hingegen nur marginal. Auch passen nicht alle PKV-Unternehmen ihre Beiträge an, sondern nur einige. Doch nicht nur in der Privaten Krankenversicherung (PKV), sondern auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es Beitragserhöhungen.

Beitragsentwicklung in der PKV niedriger als in der GKV

Ein Vergleich der Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der PKV über die letzten zwanzig Jahre zeigt: Die Beitragsentwicklung der PKV je Versicherten war moderater als in der GKV. Die PKV-Beitragseinnahmen je Vollversicherten zeigen von 2004 bis 2024 einen Anstieg um 74,2 % - das sind 2,8 % pro Jahr. Im gleichen Zeitraum stiegen die GKV-Beitragseinnahmen je Versicherten um 86,6 % - ein Plus von 3,2 % pro Jahr.

Die Beitragsentwicklung der PKV je Versicherten war moderater als in der GKV

Gesetzlich Versicherte erhalten jedoch zumeist keine Mitteilung über eine Beitragserhöhung. Sie geschieht in der Regel im Stillen – bei jeder Gehaltserhöhung und für Besserverdienende bei der jährlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Lediglich über eine Änderung des allgemeinen Beitragssatzes oder des Zusatzbeitragssatzes werden Versicherte extra informiert.

Warum muss meine PKV den Beitrag erhöhen?

Beitragserhöhungen 2024

Umfassende Hintergrundinformationen zur Beitragsanpassung stellt der PKV-Verband auf einer Themenseite zur Verfügung.

Ihre private Krankenversicherung verfolgt den Anspruch, Ihnen einen langfristigen Schutz zu bieten und steigende Beiträge möglichst zu verhindern. Dennoch können Beitragssteigerungen nicht ganz vermieden werden. Die Gründe dafür sind unter anderem der medizinisch-technische Fortschritt und die damit verbundenen neuen Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten, eine steigende Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen, die steigende Lebenserwartung und das herrschende Zinsumfeld. Diese Entwicklungen dürfen die Versicherungsunternehmen immer nur nachträglich in ihrer Kalkulation berücksichtigen, auch wenn sie absehbar sind. Dabei ist immer die Zustimmung der mathematischen Treuhänderin bzw. des mathematischen Treuhänders verpflichtend. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird hierüber informiert.

Welche Alternativen habe ich?

Schon beim Abschluss Ihres Krankenversicherungsvertrages haben Sie gemerkt, dass Sie sich Ihren Versicherungsschutz individuell zusammenzustellen können. Diese Flexibilität bleibt Ihnen erhalten, denn Sie können jederzeit Ihre versicherten Leistungen anpassen oder in einen anderen Tarif wechseln. Gerade bei einer Erhöhung Ihres Beitrages wird Sie Ihr Versicherungsunternehmen sogar auf einen Tarifwechsel hinweisen.

Wenn Sie über einen Tarifwechsel nachdenken, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz zuvor einer genauen Prüfung unterziehen. Welche Leistungen sind versichert – und welche sind notwendig, gewünscht oder weniger wichtig? Krankenhauswahlleistungen, der Versicherungsschutz bei Zahnbehandlung und -ersatz, Heilpraktikerbehandlung: Es gibt zahlreiche Beispiele, wie Sie Ihren Versicherungsumfang reduzieren können und dennoch im Krankheitsfall gut versorgt sind. Hierzu kann Sie Ihr Versicherungsunternehmen beraten.

Vorsicht vor Tarifoptimierern

Regelmäßig erhält der PKV-Verband Hinweise und Beschwerden von Privatversicherten, die angeblich von einer privaten Krankenversicherung oder gar vom Verband angerufen und zu ihrem Versicherungsschutz befragt wurden. Hintergrund zumeist: Vermeintliche Versicherungsexperten locken mit hohen Beitragsersparnissen und bieten die Vermittlung eines Tarifwechsels an. Davor warnt der PKV-Verband, denn diese Art "Beratung" orientiert sich in der Regel nicht an den Bedürfnissen der Versicherten nach passgenauem Schutz im Krankheitsfall, was fatale Folgen haben kann.

Der Verband rät, nicht auf diese Angebote, weder telefonisch noch online, einzugehen und im Zweifel Anzeige zu erstatten.

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Erfahren Sie, was Sie gegen unerlaubte Telefonwerbung tun können und wie hierbei die rechtliche Lage ist.

Um einen Tarifwechsel kompetent ausüben zu können, bedarf es einer qualifizierten Beratung, die sich an Ihrem persönlichen Bedarf orientieren muss. Die meisten Krankheitsvollversicherer leisten dies gemäß den Leitlinien der PKV für den Tarifwechsel, welche über die gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz hinausgehen.

Leitlinien für einen transparenten und versichertenorientierten Tarifwechsel in der PKV zum Download:

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