Sozialtarife

Lösungen für Privatversicherte mit Zahlungsschwierigkeiten

Die PKV hat nicht nur unternehmensindividuelle Angebote für jeden Bedarf. Bei finanziellen Problemen helfen auch brancheneinheitliche Tarife und Regelungen.
Mai 2025

Recht auf Tarifwechsel

Wichtig ist: Sie haben jederzeit einen Anspruch darauf, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Eine Gesundheitsprüfung wird nur dann durchgeführt, wenn der neue Tarif bessere Leistungen anbietet als Ihr bisheriger. Neue Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind lediglich für diese besseren Leistungen zulässig.

Weitere Informationen auf pkv.de

Wer eine private Krankenversicherung abschließt, wünscht einen guten Versicherungsschutz zu einem angemessenen Preis. Veränderungen der eigenen Lebenssituation können aber dazu führen, dass der Beitrag höher ist als die Summe, die man zahlen kann oder möchte. Sollten Sie in diese Situation kommen, ist das Wichtigste: Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem privaten Krankenversicherer. Gemeinsam können Sie nach der besten Lösung suchen.

Ist Ihr finanzieller Engpass vorübergehend, sind zum Beispiel eine Stundung der Beiträge und Ratenzahlungen gute Möglichkeiten. Ihr Versicherer kann Sie zudem beraten, welche beitragsreduzierenden Maßnahmen Sie in Ihrem Tarif ergreifen können oder welche günstigeren Tarife Ihnen offenstehen.

Die Sozialtarife der PKV: Standardtarif und Basistarif

Jedes PKV-Unternehmen mit Krankenvollversicherung bietet den Standardtarif und den Basistarif an. Der Standardtarif ist insbesondere für langjährig Versicherte mit Wunsch nach günstigerem Beitrag eine gute Lösung. Nach den gesetzlichen Regelungen können Sie nur in den Standardtarif wechseln, wenn Sie bereits vor 2009 Ihre Versicherung abgeschlossen haben. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Der Basistarif wiederum ist vor allem für Versicherte interessant, die sozial hilfebedürftig sind. Auch für diesen Tarif hat der Gesetzgeber genau festgelegt, wer zugangsberechtigt ist.

Alternativen in jeder Lebenslage

Die hier skizzierten Informationen zum Tarifwechsel, dem Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif haben wir ausführlich für Sie in unserer Broschüre

aufbereitet. Bei sozialer Hilfebedürftigkeit erhalten Privatversicherte Zuschüsse vom Sozialamt oder Arbeitsagentur. Wie das geregelt ist, können Sie in der Broschüre ebenso nachlesen wie anschauliche Beispiele zu unterschiedlichen Fallkonstellationen.

Hier auf unserem Serviceportal bieten wir Ihnen zusätzlich zur Broschüre

Der Notlagentarif: gesetzliche Lösung bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit

Sollten Sie mit ihrem PKB-Beitrag über einen festgelegten Zeitraum hinweg in Verzug geraten, werden Sie nach den gesetzlichen Vorgaben in den Notlagentarif umgestellt. Wie das genau funktioniert, welchen Versicherungsschutz der Tarif bietet und weiteres Wissenswertes können Sie in unserer Broschüre nachlesen.

Notlagentarif: kein Tarifwechsel

Versicherte können nicht freiwillig in den Notlagentarif wechseln. Bei anhaltenden Beitragsschulden werden sie von ihrer PKV in den Notlagentarif umgestellt. Sind die Schulden beglichen, gilt automatisch wieder der frühere Versicherungsschutz.