Lösungen für Privatversicherte mit Zahlungsschwierigkeiten
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Recht auf Tarifwechsel
Wichtig ist: Sie haben jederzeit einen Anspruch darauf, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Eine Gesundheitsprüfung wird nur dann durchgeführt, wenn der neue Tarif bessere Leistungen anbietet als Ihr bisheriger. Neue Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind lediglich für diese besseren Leistungen zulässig.
Wer eine private Krankenversicherung abschließt, wünscht einen guten Versicherungsschutz zu einem angemessenen Preis. Veränderungen der eigenen Lebenssituation können aber dazu führen, dass der Beitrag höher ist als die Summe, die man zahlen kann oder möchte. Sollten Sie in diese Situation kommen, ist das Wichtigste: Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem privaten Krankenversicherer. Gemeinsam können Sie nach der besten Lösung suchen.
Ist Ihr finanzieller Engpass vorübergehend, sind zum Beispiel eine Stundung der Beiträge und Ratenzahlungen gute Möglichkeiten. Ihr Versicherer kann Sie zudem beraten, welche beitragsreduzierenden Maßnahmen Sie in Ihrem Tarif ergreifen können oder welche günstigeren Tarife Ihnen offenstehen.
Die Sozialtarife der PKV: Standardtarif und Basistarif
Jedes PKV-Unternehmen mit Krankenvollversicherung bietet den Standardtarif und den Basistarif an. Der Standardtarif ist insbesondere für langjährig Versicherte mit Wunsch nach günstigerem Beitrag eine gute Lösung. Nach den gesetzlichen Regelungen können Sie nur in den Standardtarif wechseln, wenn Sie bereits vor 2009 Ihre Versicherung abgeschlossen haben. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Der Basistarif wiederum ist vor allem für Versicherte interessant, die sozial hilfebedürftig sind. Auch für diesen Tarif hat der Gesetzgeber genau festgelegt, wer zugangsberechtigt ist.
Alternativen in jeder Lebenslage
Die hier skizzierten Informationen zum Tarifwechsel, dem Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif haben wir ausführlich für Sie in unserer Broschüre
aufbereitet. Bei sozialer Hilfebedürftigkeit erhalten Privatversicherte Zuschüsse vom Sozialamt oder Arbeitsagentur. Wie das geregelt ist, können Sie in der Broschüre ebenso nachlesen wie anschauliche Beispiele zu unterschiedlichen Fallkonstellationen.
- Die Leistungen im Standardtarif und Basistarif sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Anders als sonst bei Privatversicherten dürfen Ärzte nur reduzierte Gebührensätze bei der Rechnungsstellung nutzen. Die Beiträge werden grundsätzlich so berechnet wie für andere PKV-Tarife auch, jedoch müssen Sie niemals mehr zahlen als die gesetzlich festgelegten Höchstbeiträge.
Hier auf unserem Serviceportal bieten wir Ihnen zusätzlich zur Broschüre
Der Notlagentarif: gesetzliche Lösung bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit
Sollten Sie mit ihrem PKB-Beitrag über einen festgelegten Zeitraum hinweg in Verzug geraten, werden Sie nach den gesetzlichen Vorgaben in den Notlagentarif umgestellt. Wie das genau funktioniert, welchen Versicherungsschutz der Tarif bietet und weiteres Wissenswertes können Sie in unserer Broschüre nachlesen.
Notlagentarif: kein Tarifwechsel
Versicherte können nicht freiwillig in den Notlagentarif wechseln. Bei anhaltenden Beitragsschulden werden sie von ihrer PKV in den Notlagentarif umgestellt. Sind die Schulden beglichen, gilt automatisch wieder der frühere Versicherungsschutz.