Besonderheiten der PKV

Medizinische Versorgung: Wie Privatversicherte von der Wahlfreiheit profitieren

Als Privatversicherte haben Sie die freie Wahl: Sie entscheiden selbst, welche Ärzte und Krankenhäuser Sie aufsuchen möchten – je nach Tarif mit unterschiedlichen Möglichkeiten.
November 2025

Mit Ihrer privaten Krankenversicherung haben Sie eine bewusste Entscheidung für Ihre Gesundheitsversorgung getroffen. Sie ermöglicht Ihnen – je nach Tarif – die freie Wahl von Ärzten und Krankenhäusern. Diese Wahlfreiheit ist in den Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) verankert und bildet die Grundlage für Ihren Versicherungsschutz. Damit haben Sie Zugang zu medizinischen Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen – und schaffen damit die Basis für Ihre Therapiefreiheit. Doch was bedeutet diese Wahlfreiheit konkret für Sie als Privatpatientin bzw. Privatpatient?

Selbstbestimmt zum richtigen Arzt

Warum erhalten Privatpatienten schneller Arzttermine?

In der GKV unterliegen viele ärztliche Leistungen einer Budgetierung. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte pro Quartal eine feste Vergütungssumme für die Behandlung gesetzlich Versicherter erhalten. Ist dieses Budget ausgeschöpft, kann dies dazu führen, dass Termine für gesetzlich Versicherte – insbesondere gegen Quartalsende – eingeschränkt oder verzögert vergeben werden. In der PKV gibt es solche Budgetgrenzen nicht, was oft eine schnellere Terminvergabe ermöglicht.

Als Privatpatientin bzw. Privatpatient haben Sie die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Arztpraxis Sie aufsuchen möchten. Sie können dabei auch Privatärztinnen und Privatärzte in Anspruch nehmen, deren Leistungen gesetzlich Versicherte in der Regel vollständig selbst zahlen müssen.

Diese freie Arztwahl ist ein wesentlicher Vorteil der Privaten Krankenversicherung (PKV) und unterscheidet sich grundlegend von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in der Versicherte an Vertragsärzte mit Kassenzulassung gebunden sind.

Eine Ausnahme bilden sogenannte Primärarzttarife: Hier benötigen Sie für die Kostenerstattung eine Überweisung in eine Facharztpraxis. Dieses Modell bietet Ihnen dafür finanzielle Vorteile, denn sie sind in der Regel günstiger. 

Auch bei der Kontaktaufnahme mit Ihrer Arztpraxis genießen Sie diese Freiheit: Bei akuten Beschwerden oder nach einem Unfall müssen Sie nicht zwingend das Haus oder die Wohnung verlassen. Sie können grundsätzlich eine telefonische Beratung oder Videosprechstunde bei dem Arzt oder der Ärztin Ihres Vertrauens in Anspruch nehmen – ob Allgemeinmediziner oder Fachärztin. Fragen Sie einfach in Ihrer Arztpraxis nach oder nutzen Sie Online-Plattformen zur Suche nach Ärztinnen bzw. Ärzte mit diesem Angebot.

In den PKV-Sozialtarifen unterscheidet sich die Arztwahl allerdings: Im Standardtarif können Sie jeden Arzt aufsuchen – auch Privatärzte. Im Basistarif und Notlagentarif ist die Arztwahl auf sogenannte Kassenärzte (Ärzte mit Kassenzulassung) begrenzt.

Therapeuten: Spezialisierte Leistungen ohne Kassenzulassung

Ein weiterer Vorteil Ihrer privaten Krankenversicherung zeigt sich bei der Wahl von Therapeuten: Sie können privat tätige Therapeutinnen und Therapeuten ohne Kassenzulassung in Anspruch nehmen. Das erspart Ihnen längere Wartezeiten auf Therapieplätze – etwa bei der Psychotherapie – und eröffnet Ihnen Zugang zu spezialisierten und innovativen Therapieformen wie Osteopathie-Verfahren oder Neurofeedback, die von der GKV nicht oder nur sehr begrenzt erstattet werden. 

Die konkreten Leistungen hängen von Ihrem gewählten Tarif ab: dort finden Sie alle Details zu den erstatteten Therapieformen.

Übrigens: Auch Ihre privatversicherten Kinder profitieren von der freien Arztwahl. Da sie auch auf Privatpraxen von Kinderärztinnen, Kinderärzten und Fachspezialisten ausweichen können, bekommen sie schneller Termine bei akuten Erkrankungen oder Entwicklungsfragen.

Beste Versorgung im Krankenhaus

Was ist der Unterschied zwischen einer Privatklinik und einem Plankrankenhaus?

Der wesentliche Unterschied liegt in der öffentlichen Förderung: Plankrankenhäuser sind in den Krankenhausplan ihres Bundeslandes aufgenommen und unterliegen der staatlichen Krankenhausförderung. Sie erhalten staatliche Mittel und verpflichten sich zur stationären Versorgung der Bevölkerung. Privatkliniken sind nicht in den Krankenhausplan aufgenommen und erhalten keine staatliche Krankenhausförderung. Sie finanzieren sich eigenständig durch ihre Patienten.

Viele hochspezialisierte Fachärzte wie Herzchirurgen, Onkologen oder Orthopäden sind ausschließlich im Krankenhaus tätig und bieten dort ambulante Sprechstunden an. Sie können diese Spezialisten direkt aufsuchen – in Plankrankenhäusern wie in privaten Kliniken – ohne den Umweg über Ihren Hausarzt. Dies führt zu kürzeren Wartezeiten und ermöglicht es Ihnen, schneller einen Termin bei Ihrem Wunsch-Spezialisten zu erhalten. Voraussetzung dafür ist die medizinische Notwendigkeit.

Steht ein stationärer Krankenhausaufenthalt bevor, bestimmen Sie selbst, wo Sie behandelt werden möchten. Nicht das nächstgelegene Haus, sondern Ihre persönlichen Anforderungen sind entscheidend. Sie wählen gezielt die Klinik, die Ihren Ansprüchen entspricht, zum Beispiel: 

  • eine Spezialklinik für orthopädische Eingriffe
  • ein Haus mit exzellentem Ruf in der Herzchirurgie
  • oder eine Klinik in Ihrer Wunschregion

Vor einem Besuch in einer Privatklinik empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Versicherer abzustimmen. Beihilfeempfänger sollten sich vorher beim Beihilfeträger informieren.

Wahlleistungen im Krankenhaus – Ihre Optionen

Bei stationären Aufenthalten bieten Ihnen die Wahlleistungen Ihrer PKV zusätzliche Optionen: Sie können erfahrene Wahlärzte wählen und entscheiden frei zwischen Ein- oder Zweibettzimmer – für mehr Ruhe und Privatsphäre. Überprüfen Sie Ihre Tarifbedingungen für konkrete Details.

Übrigens: Auch bei tagesstationären Behandlungen können Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören die Chefarztbehandlung sowie die Wahlleistung Unterkunft mit Ein- oder Zweibettzimmer für mehr Komfort und Ruhe. 

Ihr PKV-Beitrag finanziert diese Leistungen und ermöglicht es Ihnen, Ihre medizinische Versorgung selbstbestimmt zu gestalten. Die Wahlfreiheit bei Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern ist in den Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) verankert und bildet gemeinsam mit Ihrem Tarif das Fundament Ihrer Versorgung – frei von Budgetgrenzen oder gesetzlichen Regelungen.