Tag der Organspende

PKV zahlt ärztliche Aufklärung über Organspende

Nur wer informiert ist, kann sich bewusst entscheiden. Das gilt auch bei der Frage „Organspendeausweis – ja oder nein?“.
Juni 2022
Patientin im Gespräch mit einer Ärztin

Am 4. Juni ist Tag der Organspende. Repräsentative Befragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zeigen auch dieses Jahr: Die meisten Menschen in Deutschland (84 Prozent) sind der Organspende gegenüber positiv eingestellt. Jedoch haben nur rund 60 Prozent der Befragten eine Entscheidung getroffen, ob sie Organe spenden würden oder nicht. Passend dazu ist mit 44 Prozent die Zahl derjenigen groß, die gerne mehr Informationen zum Thema Organspende hätten.

Wo Sie Informationen zur Organspende erhalten können

Eine Entscheidung auch für Ihre Nächsten

Mit einem Organspendeausweis verhindern Sie, dass Ihre Angehörigen in einer belastenden Notsituation die Entscheidung treffen müssen, ob sie Ihre Organe freigeben.

Bereits 2020 hat der Gesetzgeber beschlossen, die Aufklärung über die Organ- und Gewebespende stärker voranzutreiben. Deshalb erhalten Sie zum Beispiel alle fünf Jahre von Ihrer privaten Krankenversicherung ein ausführliches Schreiben und einen Organspendeausweis, den Sie selbst ausfüllen können. 

Im Internet informiert die BZgA auf organspende-info.de umfassend zum Thema. Zehn wichtige Fragen zur Organspende beanwortet die die vom PKV-Verband gegründete Stiftung Gesundheitswissen in leicht verständlicher Sprache.

Auch Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt sollte Sie regelmäßig darauf hinweisen, dass Sie eine Erklärung zur Organspende abgeben können. Im Zuge dessen können Sie eine ausführliche Beratung erhalten.

Wie die ärztliche Beratung zur Organspende abgerechnet wird

Da die besondere Gesprächsleistung der Beratung zur Organspende nicht in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthalten ist, haben sich PKV-Verband, Beihilfe und Bundesärztekammer auf eine Empfehlung für eine Analogabrechnung geeinigt:

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann auf der Rechnung zusätzlich neben allgemeinen Gesprächsleistungen die „Beratung zur Organ- und Gewebespende nach § 2 Abs. 1b i.V.m. 1a TPG“ mit der GOÄ-Nr. 3 analog – Eingehende Beratung, auch telefonisch aufführen. Bei 2,3-fachem Steigerungssatz ergibt sich ein Betrag von 20,11 Euro.

Das Beratungsgespräch muss mindestens 10 Minuten dauern und kann innerhalb von zwei Jahren nur einmal berechnet werden. Ihre private Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten entsprechend Ihrem Versicherungsvertrag.