Lexikon

Auslandsreise

Privatversicherte haben grundsätzlich Versicherungsschutz in ganz Europa.

Außerhalb Europas gilt der private Vollschutz mindestens einen Monat, bei vielen Versicherungsunternehmen bis zu drei Monate oder sogar länger. Zudem kann die Geltungsdauer durch besondere Vereinbarung vor Reisebeginn auch über diesen Zeitraum hinaus ausgeweitet werden.

Trotz dieses umfassenden Versicherungsschutzes im Ausland kann eine gesonderte Auslandsreisekrankenversicherung auch für Privatversicherte sinnvoll sein. Ausführliche Informationen dazu bietet unser Artikel "Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie immer im Gepäck haben".

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